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Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

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    Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Ich habe Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungssteuer entrichtet. Wo erkläre ich diesen Betrag?

    #2
    AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

    Die Kirchensteuer kannst du in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung eintragen, wobei die Einreichung einer Anlage KAP nicht immer notwendig ist und auch

    nur unter bestimmten Umständen Sinn macht. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

      Ich vermute Anlage KAP.

      uups, da war wer schneller!
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

        Die betreffende Zeile 43 im Hauptvordruck lautet:

        Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde).


        MfG
        Bolletax

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          #5
          AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

          Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
          Die betreffende Zeile 43 im Hauptvordruck lautet:

          Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde).


          MfG
          Bolletax
          Aber dort hat die als Zuschlag zur Abgeltungssteuer erhobene Kirchenkapitalertragsteuer sicher nichts verloren!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

            Stimmt, dort hat sie nichts verloren.
            Da steht aber expressis verbis, dass sie dort nicht einzutragen ist. Das ist doch schon mal eine klare Aussage.

            MfG
            Bolletax

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              #7
              AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

              Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
              Stimmt, dort hat sie nichts verloren.
              Da steht aber expressis verbis, dass sie dort nicht einzutragen ist. Das ist doch schon mal eine klare Aussage.

              MfG
              Bolletax
              Hallo,

              und was wolltest du in deinen zwei Beiträgen sagen?
              Erläuterungen für Analphabeten?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

                Ich wollte damit einen Hinweis geben, dass die Kirchensteuer als Abgeltungssteuer nicht gesondert einzutragen ist.

                MfG
                Bolletax

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                  #9
                  AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer

                  Zitat von Bolletax Beitrag anzeigen
                  Ich wollte damit einen Hinweis geben, dass die Kirchensteuer als Abgeltungssteuer nicht gesondert einzutragen ist.

                  MfG
                  Bolletax
                  In der Anlage KAP ist sie allerdings gesondert einzutragen und zwar in die Zeile 50 bzw. in die Zeile 56.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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