Ich habe Kirchensteuer als Zuschlag zur Abgeltungssteuer entrichtet. Wo erkläre ich diesen Betrag?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Die Kirchensteuer kannst du in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung eintragen, wobei die Einreichung einer Anlage KAP nicht immer notwendig ist und auch
nur unter bestimmten Umständen Sinn macht. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=xFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Ich vermute Anlage KAP.
uups, da war wer schneller!Gruss (S)stiller
STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Zitat von Bolletax Beitrag anzeigenDie betreffende Zeile 43 im Hauptvordruck lautet:
Kirchensteuer (soweit diese nicht als Zuschlag zur Abgeltungssteuer einbehalten oder gezahlt wurde).
MfG
BolletaxFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Zitat von Bolletax Beitrag anzeigenStimmt, dort hat sie nichts verloren.
Da steht aber expressis verbis, dass sie dort nicht einzutragen ist. Das ist doch schon mal eine klare Aussage.
MfG
Bolletax
und was wolltest du in deinen zwei Beiträgen sagen?
Erläuterungen für Analphabeten?
Gruß FIGULGruß FIGUL
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AW: Kirchensteuer Zuschlag zur Abgeltungssteuer
Zitat von Bolletax Beitrag anzeigenIch wollte damit einen Hinweis geben, dass die Kirchensteuer als Abgeltungssteuer nicht gesondert einzutragen ist.
MfG
BolletaxFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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