Hallo zusammen.
Ich bin hauptsächlich Festangestellter als Physiotherapeut und arbeite nebenbei als Kleinunternehmer selbständig als DJ, für welches Gewerbe ich natürlich eine Steuernummer besitze. Nun habe ich erneut den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausgefüllt und an das Finanzamt gesendet, um zusätzlich als Freiberufler als Physiotherapeut arbeiten zu können (als dritte Einnahmequelle). Darin habe ich darauf hingewiesen, dass das DJ-Gewerbe bestehen bleibt. Das Finanzamt hat mir eine neue Steuernummer zugeteilt, in dem Schreiben steht aber, dass diese neue Steuernummer für die "Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit: Physiotherapeut" gilt. Ist meine vorherige Steuernummer hinfällig und die neuste gilt trotzdem auch für das DJ-Gewerbe? Oder habe ich nun zwei Steuernummern?
Vielen Dank vorab.
VG
Ich bin hauptsächlich Festangestellter als Physiotherapeut und arbeite nebenbei als Kleinunternehmer selbständig als DJ, für welches Gewerbe ich natürlich eine Steuernummer besitze. Nun habe ich erneut den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen ausgefüllt und an das Finanzamt gesendet, um zusätzlich als Freiberufler als Physiotherapeut arbeiten zu können (als dritte Einnahmequelle). Darin habe ich darauf hingewiesen, dass das DJ-Gewerbe bestehen bleibt. Das Finanzamt hat mir eine neue Steuernummer zugeteilt, in dem Schreiben steht aber, dass diese neue Steuernummer für die "Bezeichnung des Betriebes bzw. Art der Tätigkeit: Physiotherapeut" gilt. Ist meine vorherige Steuernummer hinfällig und die neuste gilt trotzdem auch für das DJ-Gewerbe? Oder habe ich nun zwei Steuernummern?
Vielen Dank vorab.
VG
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