Guten Tag,
ich bin in einer Firma im Süddeutschland eingestellt und war 2020 komplett ununterbrochen 5 Tage/Woche für ein Projekt in Dresden tätig. Die wöchentlichen Heimfahrten sowie die Unterkunft (Hotel) vor Ort wurden von meinem Arbeitgeber übernommen. Ich musste jedoch täglich zwischen den Hotels (es gab über das Jahr hinaus unterschiedliche Unterkünfte) und dem Projektort ca. 10-20 km je hin und zurück mit dem eigenen Auto pendeln. Diese Beträge wurden mir nicht erstattet. Zu allen Fahrten habe ich ein Fahrtenbuch geführt, woraus ersichtlich wird, an wie vielen Tage und wie viel Kilometer ich gefahren bin. Insgesamt komme ich auf das Jahr hochgerechnet auf fast 1800 km.
Jetzt bin ich gerade dabei, die Anlage N im Elster Online auszufüllen und weiß nicht, wie ich diese Fahrkosten richtig absetze.
- Kommen die entstandenen Kosten in den Abschnitt 16 "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" (Zeile 62)? Wie wird der Betrag gerechnet, 1800*0.30?
- Übernachtungskosten und Reisenebenkosten wurden mir komplett erstattet - darf ich dann die entsprechenden Abschnitte einfach leer lassen?
- Lass ich die Tabelle im Abschnitt "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte", Zeilen 31-35, leer? (Da ich ja bei der Firma selbst an keinem Tag anwesend war)
Ich habe gelesen, dass sich bei derselben Auswärtstätigkeitder Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt. Heißt das, dass ich die Fahrten nur für die drei Monate absetzen kann? Falls ja, wie kann ich die restlichen Fahrten absetzen?
Gerne beantworte ich weitere Fragen, falls ich meine Situation nicht deutlich genug geschildert habe.
Für die Antworten und Hinweise bin ich sehr dankbar.
ich bin in einer Firma im Süddeutschland eingestellt und war 2020 komplett ununterbrochen 5 Tage/Woche für ein Projekt in Dresden tätig. Die wöchentlichen Heimfahrten sowie die Unterkunft (Hotel) vor Ort wurden von meinem Arbeitgeber übernommen. Ich musste jedoch täglich zwischen den Hotels (es gab über das Jahr hinaus unterschiedliche Unterkünfte) und dem Projektort ca. 10-20 km je hin und zurück mit dem eigenen Auto pendeln. Diese Beträge wurden mir nicht erstattet. Zu allen Fahrten habe ich ein Fahrtenbuch geführt, woraus ersichtlich wird, an wie vielen Tage und wie viel Kilometer ich gefahren bin. Insgesamt komme ich auf das Jahr hochgerechnet auf fast 1800 km.
Jetzt bin ich gerade dabei, die Anlage N im Elster Online auszufüllen und weiß nicht, wie ich diese Fahrkosten richtig absetze.
- Kommen die entstandenen Kosten in den Abschnitt 16 "Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten" (Zeile 62)? Wie wird der Betrag gerechnet, 1800*0.30?
- Übernachtungskosten und Reisenebenkosten wurden mir komplett erstattet - darf ich dann die entsprechenden Abschnitte einfach leer lassen?
- Lass ich die Tabelle im Abschnitt "Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte", Zeilen 31-35, leer? (Da ich ja bei der Firma selbst an keinem Tag anwesend war)
Ich habe gelesen, dass sich bei derselben Auswärtstätigkeitder Abzug der Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt. Heißt das, dass ich die Fahrten nur für die drei Monate absetzen kann? Falls ja, wie kann ich die restlichen Fahrten absetzen?
Gerne beantworte ich weitere Fragen, falls ich meine Situation nicht deutlich genug geschildert habe.
Für die Antworten und Hinweise bin ich sehr dankbar.
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