Hallo Community,
wir haben für einen Neubau (teils gewerblich, teils privat genutzt) gebrauchte Fenster angeschafft und diese im Rahmen der AfA mit den übrigen Herstellungskosten abgeschrieben. Während der Bauphase sind nun ein Teil der Fenster kaputt gegangen und wurden durch neue ersetzt. Diese wurden ebenfalls den HK zugeschrieben. Jetzt stehe ich grad auf dem Schlauch, wie ich mit den "kaputten" Fenstern verfahre.
Ich buche sie in meiner EÜR als "teilausgeschiedenes Anlagegut" und reduziere dadurch den Einlagewert oder den Restbuchwert? Wie verhält es sich dann mit dem Auflösungsbetrag (jährlicher Abschreibungsbetrag)? Woraus berechne ich diesen?
Logisch wäre, Reduzierung des Einlagewertes und daraus den neuen Auflösungsbetrag berechnen. Der Restbuchwert passt sich ja dann entsprechend an. Da aber nicht immer alles logisch sein muss, wollte ich mich gerne nochmal bei Euch rückversichern :-).
Und nur der Vollständigkeit halber: Wir erbauen das Gebäude seit ca 2 Jahren komplett selbst in Eigenleistung mit fast ausschließlich gebrauchten Materialien. Lt. Finanzamt darf ich in diesem Fall bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung und nicht erst mit der Fertigstellung mit der Abschreibung beginnen.
Würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.
Viele Grüße
Myriam
wir haben für einen Neubau (teils gewerblich, teils privat genutzt) gebrauchte Fenster angeschafft und diese im Rahmen der AfA mit den übrigen Herstellungskosten abgeschrieben. Während der Bauphase sind nun ein Teil der Fenster kaputt gegangen und wurden durch neue ersetzt. Diese wurden ebenfalls den HK zugeschrieben. Jetzt stehe ich grad auf dem Schlauch, wie ich mit den "kaputten" Fenstern verfahre.
Ich buche sie in meiner EÜR als "teilausgeschiedenes Anlagegut" und reduziere dadurch den Einlagewert oder den Restbuchwert? Wie verhält es sich dann mit dem Auflösungsbetrag (jährlicher Abschreibungsbetrag)? Woraus berechne ich diesen?
Logisch wäre, Reduzierung des Einlagewertes und daraus den neuen Auflösungsbetrag berechnen. Der Restbuchwert passt sich ja dann entsprechend an. Da aber nicht immer alles logisch sein muss, wollte ich mich gerne nochmal bei Euch rückversichern :-).
Und nur der Vollständigkeit halber: Wir erbauen das Gebäude seit ca 2 Jahren komplett selbst in Eigenleistung mit fast ausschließlich gebrauchten Materialien. Lt. Finanzamt darf ich in diesem Fall bereits zum Zeitpunkt der Anschaffung und nicht erst mit der Fertigstellung mit der Abschreibung beginnen.
Würde mich über eine kurze Rückmeldung freuen.
Viele Grüße
Myriam
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