Umsatzsteuervoranmeldung beim Reverse-Charge-Verfahren

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  • Eisbaer
    Neuer Benutzer
    • 31.08.2022
    • 2

    #1

    Umsatzsteuervoranmeldung beim Reverse-Charge-Verfahren

    Hallo, ich bin seit kurzem selbstständig als Berater tätig und mein Hauptkunde sitzt in Österreich. Wie ich herausgefunden habe greift damit das Reverse-Charge-Verfahren, ich stelle meinem Kunden also keine Umsatzsteuer in Rechnung.
    Nun meine Frage:
    Die (Netto-)Rechnungssumme trage ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster nur ein in Zeile 26 ("Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer") und sonst nirgendwo, richtig?

    Update: Konnte es mir selbst beantworten, muss ich in Zeile 50 / Kennziffer 21 eintragen ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG")
    Zuletzt geändert von Eisbaer; 31.08.2022, 16:40.
  • mhanft
    Erfahrener Benutzer
    • 07.01.2006
    • 1699

    #2
    Das ist richtig. Postpakete in Kz 41; alles andere, wo nix zum Anfassen verschickt wird, in Kz 21.

    Aber die quartalsmäßige Zusammenfassende Meldung nicht vergessen!

    Und die USt-ID des Empfängers muss man natürlich prüfen, ob die überhaupt gültig ist - z.B. auf der BZST-Website.

    Kommentar

    • Eisbaer
      Neuer Benutzer
      • 31.08.2022
      • 2

      #3
      Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
      Das ist richtig. Postpakete in Kz 41; alles andere, wo nix zum Anfassen verschickt wird, in Kz 21.

      Aber die quartalsmäßige Zusammenfassende Meldung nicht vergessen!

      Und die USt-ID des Empfängers muss man natürlich prüfen, ob die überhaupt gültig ist - z.B. auf der BZST-Website.
      Danke für deine Antwort und für deine Hinweise. Die USt.-ID habe ich zum Glück vor Rechnungsstellung geprüft, das hatte ich schon irgendwo gelesen.

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