Hallo, ich bin seit kurzem selbstständig als Berater tätig und mein Hauptkunde sitzt in Österreich. Wie ich herausgefunden habe greift damit das Reverse-Charge-Verfahren, ich stelle meinem Kunden also keine Umsatzsteuer in Rechnung.
Nun meine Frage:
Die (Netto-)Rechnungssumme trage ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster nur ein in Zeile 26 ("Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer") und sonst nirgendwo, richtig?
Update: Konnte es mir selbst beantworten, muss ich in Zeile 50 / Kennziffer 21 eintragen ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG")
Nun meine Frage:
Die (Netto-)Rechnungssumme trage ich bei der Umsatzsteuervoranmeldung via Elster nur ein in Zeile 26 ("Innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b UStG) an Abnehmer mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer") und sonst nirgendwo, richtig?
Update: Konnte es mir selbst beantworten, muss ich in Zeile 50 / Kennziffer 21 eintragen ("Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG")
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