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Neue Photovoltaikanlage, anmelden und Steuer

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    Neue Photovoltaikanlage, anmelden und Steuer

    Hallo,

    ich habe vor kurzem neue Photovoltaikanlage auf meinem privat Haus montiert. Jetzt hat mir Finanzamt gesagt ich müsse diese bei Elster anmelden.Ich habe aber paar Schwirigkeiten was man genau macht dannach. Wenn ich richtig verstehe melde ich zuerst meine Photovoltaikanlage mit dem Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ?

    Und dann später monatlich muss ich die "Umsatzsteuer-Voranmeldung" ausfüllen oder?


    Noch eine Frage hätte ich, da meine Photovoltaikanlage 10,01 kWp hat(genauer sogar 10,007) und ja leider knapp über der 10kWp grenze ist muss ich unbedingt Steuern zahlen? Mein Finanzamt hat mir gesagt dass ich ja diese anmelden muss da es ja über der Grenze ist. Aber gilt da nicht auch der Umsatz der nicht über 22000€ liegen darf? Diesen ja erreiche ich nicht.

    Ich möchte diesen Strom verbrauchen und einspeisen.

    Könnte ich da nicht irgendwie als Liebhaberei anmelden? bzw. die Kleinunternehmerregelung kann ich sowieso verwenden wenn der Umsatz unter 22000€ liegt? (kwp der Anlage ist egal?).



    Danke fürs Antworten schon im Voraus, leider kenn ich mich da null aus.

    #2
    Mit Elster haben Deine Fragen nichts zu tun. Ob man bei Überschreitung dieser 10-kWp-Grenze eine Ausnahme machen kann, muss wohl das Finanzamt entscheiden. Wir hier können das nicht.

    Die Kleinunternehmerregelung ist etwas anderes. Liebhaberei betrifft ja die Einkommensteuer, die Kleinunternehmerregelung aber die Umsatzsteuer.

    Kommentar


      #3
      Wenn du die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer nimmst kannst du natürlich keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

      Diese Leistungsgrenze für Liebhaberei bei der Einkommensteuer ist nach meiner Kenntnis strikt. Gewinne wirst du die ersten Jahre

      sowieso nicht machen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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