Hallo,
ich habe vor kurzem neue Photovoltaikanlage auf meinem privat Haus montiert. Jetzt hat mir Finanzamt gesagt ich müsse diese bei Elster anmelden.Ich habe aber paar Schwirigkeiten was man genau macht dannach. Wenn ich richtig verstehe melde ich zuerst meine Photovoltaikanlage mit dem Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ?
Und dann später monatlich muss ich die "Umsatzsteuer-Voranmeldung" ausfüllen oder?
Noch eine Frage hätte ich, da meine Photovoltaikanlage 10,01 kWp hat(genauer sogar 10,007) und ja leider knapp über der 10kWp grenze ist muss ich unbedingt Steuern zahlen? Mein Finanzamt hat mir gesagt dass ich ja diese anmelden muss da es ja über der Grenze ist. Aber gilt da nicht auch der Umsatz der nicht über 22000€ liegen darf? Diesen ja erreiche ich nicht.
Ich möchte diesen Strom verbrauchen und einspeisen.
Könnte ich da nicht irgendwie als Liebhaberei anmelden? bzw. die Kleinunternehmerregelung kann ich sowieso verwenden wenn der Umsatz unter 22000€ liegt? (kwp der Anlage ist egal?).
Danke fürs Antworten schon im Voraus, leider kenn ich mich da null aus.
ich habe vor kurzem neue Photovoltaikanlage auf meinem privat Haus montiert. Jetzt hat mir Finanzamt gesagt ich müsse diese bei Elster anmelden.Ich habe aber paar Schwirigkeiten was man genau macht dannach. Wenn ich richtig verstehe melde ich zuerst meine Photovoltaikanlage mit dem Formular "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ?
Und dann später monatlich muss ich die "Umsatzsteuer-Voranmeldung" ausfüllen oder?
Noch eine Frage hätte ich, da meine Photovoltaikanlage 10,01 kWp hat(genauer sogar 10,007) und ja leider knapp über der 10kWp grenze ist muss ich unbedingt Steuern zahlen? Mein Finanzamt hat mir gesagt dass ich ja diese anmelden muss da es ja über der Grenze ist. Aber gilt da nicht auch der Umsatz der nicht über 22000€ liegen darf? Diesen ja erreiche ich nicht.
Ich möchte diesen Strom verbrauchen und einspeisen.
Könnte ich da nicht irgendwie als Liebhaberei anmelden? bzw. die Kleinunternehmerregelung kann ich sowieso verwenden wenn der Umsatz unter 22000€ liegt? (kwp der Anlage ist egal?).
Danke fürs Antworten schon im Voraus, leider kenn ich mich da null aus.
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