Hallo Zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Grundsteuer, zu der ich keine Antwort gefunden habe. Wir haben zum 01.08.22 ein Reihenhaus gekauft, renovieren noch und ziehen erst zum 01.12. dort ein. Bisher wohnen wir zur Miete. Das aktuelle Grundsteuer-Thema ist ja die Grundsteuererklärung zum 01.01.2022. Ob der vorherige Eigentümer die Erklärung zum 01.01.2022 schon gemacht hat muss ich noch erfragen, aber müssen wir selbst auch eine Erklärung abgeben und wenn ja zu wann und ist das dann keine Hauptveranlagung sondern etwas anderes? Danke euch. Ich hoffe es fehlen keine Angaben...ach ja, das Grundstück und das Haus sind in Niedersachsen.
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Grundsteuer, zu der ich keine Antwort gefunden habe. Wir haben zum 01.08.22 ein Reihenhaus gekauft, renovieren noch und ziehen erst zum 01.12. dort ein. Bisher wohnen wir zur Miete. Das aktuelle Grundsteuer-Thema ist ja die Grundsteuererklärung zum 01.01.2022. Ob der vorherige Eigentümer die Erklärung zum 01.01.2022 schon gemacht hat muss ich noch erfragen, aber müssen wir selbst auch eine Erklärung abgeben und wenn ja zu wann und ist das dann keine Hauptveranlagung sondern etwas anderes? Danke euch. Ich hoffe es fehlen keine Angaben...ach ja, das Grundstück und das Haus sind in Niedersachsen.
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