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Grundsteuer - Haus jetzt gekauft - Erklärung abgeben?

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    Grundsteuer - Haus jetzt gekauft - Erklärung abgeben?

    Hallo Zusammen,
    ich bin neu hier und habe eine Frage zur Grundsteuer, zu der ich keine Antwort gefunden habe. Wir haben zum 01.08.22 ein Reihenhaus gekauft, renovieren noch und ziehen erst zum 01.12. dort ein. Bisher wohnen wir zur Miete. Das aktuelle Grundsteuer-Thema ist ja die Grundsteuererklärung zum 01.01.2022. Ob der vorherige Eigentümer die Erklärung zum 01.01.2022 schon gemacht hat muss ich noch erfragen, aber müssen wir selbst auch eine Erklärung abgeben und wenn ja zu wann und ist das dann keine Hauptveranlagung sondern etwas anderes? Danke euch. Ich hoffe es fehlen keine Angaben...ach ja, das Grundstück und das Haus sind in Niedersachsen.
    Zuletzt geändert von Tafel; 10.09.2022, 21:57.

    #2
    Nein, die Erklärung muss der Grundstückseigentümer zum 01.01.2022 abgeben. die Zurechnungsfortschreibung auf euch erfolgt zum 01.01.2023.

    Diese Fortschreibung erfolgt von amtswegen, da müsst ihr selbst nichts erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Guten Morgen und vielen Dank für die Antwort.

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