Hallo ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale kann nur für eine einmalige Fahrt pro Arbeitstag geltend gemacht werden, d.h. entweder für die Hin- oder die Rückfahrt zur Arbeitsstelle. Ist das so richtig? Kann ich selbst entscheiden ob ich die Hin oder Rückfahrt zur oder von der Arbeitsstelle angebe?
Gruß Edin
Gruß Edin
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