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entfernungspauschale

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    entfernungspauschale

    Hallo ich habe eine Frage zur Entfernungspauschale. Die Entfernungspauschale kann nur für eine einmalige Fahrt pro Arbeitstag geltend gemacht werden, d.h. entweder für die Hin- oder die Rückfahrt zur Arbeitsstelle. Ist das so richtig? Kann ich selbst entscheiden ob ich die Hin oder Rückfahrt zur oder von der Arbeitsstelle angebe?

    Gruß Edin

    #2
    AW: entfernungspauschale

    die ENTFERNUNGS-Pauschale wird für die ENTFERNUNG geltend gemacht - nicht für irgendeine FAHRT oder WEG ;-)

    und die ENTFERNUNG (zwischen wohnung und arbeitstätte) kann man nur einmal pro arbeitstag geltend machen.
    also auch nur wenn man an dem Tag auch tatsaechlich in der Firma war und völlig egal wie oft man an dem Tag hin- und hergefahren ist.

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      #3
      AW: Entfernungspauschale

      Vielleicht denkt der Fragesteller an unterschiedlich lange Hin- und Rückwege,
      wie ich sie auch von verschlungener Autobahnführung her kenne.
      Eine Präzisierung hierzu wäre für zukünftige Leser hilfreich.
      Mit freundlichen Grüssen
      gez. D. Cremer

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        #4
        AW: entfernungspauschale

        Die Entfernungspauschale richtet sich grds. nach der kürzesten benutzbaren Straßenverbindung. Diese Entfernung gilt auch, wenn der Arbeitnehmer den Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegt. Eine längere Strecke kann ausnahmsweise dann zugrunde gelegt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wird (BMF, 31.08.2009 - IV C 5 - S 2351/09/10002).

        http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/entfernungspauschale.html
        Zuletzt geändert von stiller; 08.09.2010, 19:04. Grund: Fundstelle Zitat
        Gruss (S)stiller
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          #5
          AW: entfernungspauschale

          Ja mein Rückweg von der Arbeit ist länger als der Hinweg. Ich denke mir , dass ich jetzt den längeren Rückweg ansetzen kann. Im Gesetz steht nicht ausdrücklich nur der Hinweg . Deshalb meine Ausgangsfrage.

          Gruß edin

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            #6
            AW: entfernungspauschale

            Da werden Sie wohl KEIN Wahlrecht haben, sondern müssen den Durchschnitt der Entfernung Ihrer Hin- und Rückfahrt ansetzen. Denn genauso ist ja auf dem Hinweg die kürzere Entfernung offensichtlich kürzer und verkehrsgünstiger und wird regelmäßig befahren, oder ???
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: entfernungspauschale

              ich gebe zu, an eine solche Konstellation habe ich nicht gedacht. schliesse mich somit stiller und picard77 an.

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