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Grundsteuererklärung bei Wohneigentum auf einem Grundstück mit dem Nachbarn

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    Grundsteuererklärung bei Wohneigentum auf einem Grundstück mit dem Nachbarn

    Hallo,
    es geht noch einmal um das Haus meiner Mutter .

    Das ist zwar ein Reihenhaus, als die Häusersiedlung verkauft wurde, wurde es jedoch als Wohnung eingetragen, weil man ihr Haus und das des Nachbarn als eine Einheit gesehen hat. Jeder ist für sich Eigentümer und hat sein Haus gekauft unabhängig von dem anderen, aber wie gesagt es wird als Wohnung gesehen.

    Ich weiss nun nicht, wie wir das eintragen sollen. In dem Brief was wir bekommen haben, sind beide Häuser aufgelistet, auch der Gemeinschaftsweg, das hat mich irritiert.
    Vielleicht ist das so auch richtig, und es wird unterschieden, wenn wir beim Eigentumsanteil Haus des Nachbarn "null" eintragen`?
    Leider können wir den Nachbarn nicht fragen, was er eingetragen hat, weil wir im Klinch mit ihm liegen.

    Die Elster Hotline konnte mir da keine Auskunft geben, ich weiss auch nicht, wem wir da Fragen sollen, wenn wir nicht weiter kommen.

    Ich hoffe sehr, dass hier jemand Ahnung hat.

    Dankeschön.



    #2
    Das ist offensichtlich Wohnungseigentum, Da müsst ihr nur den Anteil eurer Mutter erklären, das ist die wirtschaftliche Einheit,

    der Nachbar kommt in dieser Erklärung nicht vor. Zu Wohnungseigentum findet man hier einige Beispiele (Tabellen):

    https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ist es denn "normal" dass das Grundstück meines Nachbars in meinen Unterlagen vorkommt? Ist es "normal" weil ein Grundstück? Ich ignoriere es, weil er ja normal da für sich ja einträgt? vg

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        #4
        Wenn die Reihenhäuser sich ein Flurstück teilen, ist Ausgangspunkt das gesamte Flurstück. Der Miteigentumsanteil des Hauses

        eurer Mutter steht im notariellen Kaufvertrag und natürlich auch im Grundbuch. Der muss als Anteil der wirtschaftlichen Einheit

        am Flurstück über Zähler und Nenner erfasst werden. Je nach Bundesland im Hauptvordruck oder in der Anlage Grundstück.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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