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Anlage G bei GmbH-Beteiligung

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    Anlage G bei GmbH-Beteiligung

    Hallo,

    ich bin bei einer GmbH zu 50% beteiligt und erhalte jährliche Gewinnausschüttungen. Für die GmbH erstellt ein Steuerberater die Bilanz und den Jahresabschluss. Muss ich bei meiner persönlichen Einkommensteuererklärung die Anlage G einfügen und dort die Gewinne eintragen oder handelt es sich um Kapitalerträge die ohnehin schon dem Finanzamt gemeldet wurden und nicht mehr gesondert aufgeführt werden müssen?

    Gruß
    Gambrinus

    #2
    Wenn Du Deine Kapitaleinkünfte nicht erklärst, dann wird in Elster auch die Steuerberechnung nicht funktionieren.

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      #3
      Ausschüttungen gehören in die Anlage KAP (nicht G). Werden beim Gesellschafter genauso behandelt wie z.B. auch Zinsen auf dem Bankkonto.

      Wenn du den Freibetrag schon anderweitig (durch Freistellungsauftrag bei einer Bank) vollständig ausgenutzt hast, brauchst du die Anlage KAP nicht abgeben. Ansonsten solltest du sie abgeben, um die 801 € Freibetrag auszunutzen.

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        #4
        Klasse, vielen Dank für Eure Hilfe!

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          #5
          Der Hinweis von mhanft gilt aber nur, wenn die Gewinnausschüttungen der GmbH auch auf einem ordentlichen Beschluss beruhen und dafür Kapitalertragsteuer angemeldet (von der GmbH) und gezahlt wurde.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            Natürlich gehe ich nur von ordentlichen Ausschüttungen aus

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