Hallo,
ich bin bei einer GmbH zu 50% beteiligt und erhalte jährliche Gewinnausschüttungen. Für die GmbH erstellt ein Steuerberater die Bilanz und den Jahresabschluss. Muss ich bei meiner persönlichen Einkommensteuererklärung die Anlage G einfügen und dort die Gewinne eintragen oder handelt es sich um Kapitalerträge die ohnehin schon dem Finanzamt gemeldet wurden und nicht mehr gesondert aufgeführt werden müssen?
Gruß
Gambrinus
ich bin bei einer GmbH zu 50% beteiligt und erhalte jährliche Gewinnausschüttungen. Für die GmbH erstellt ein Steuerberater die Bilanz und den Jahresabschluss. Muss ich bei meiner persönlichen Einkommensteuererklärung die Anlage G einfügen und dort die Gewinne eintragen oder handelt es sich um Kapitalerträge die ohnehin schon dem Finanzamt gemeldet wurden und nicht mehr gesondert aufgeführt werden müssen?
Gruß
Gambrinus
Kommentar