steuerliche Behandlung PV-Anlage (Inbetriebnahme noch vor dem 01.01.2023)

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  • Tiger1963
    Neuer Benutzer
    • 11.07.2022
    • 10

    #1

    steuerliche Behandlung PV-Anlage (Inbetriebnahme noch vor dem 01.01.2023)

    Kann der Betreiber einer PV-Anlage gleichzeitig Liebhaberei (ESt) und Regelbesteuerung (USt) wählen?

    Da der Eigentümer/Betreiber der PV-Anlage als Rentner seit Jahren keine ESt-Erklärung mehr abgeben muss, würden bei o.g. Konstellation doch auch künftig nur UStVA und USt-Jahreserklärung anfallen - die Abgabe einer ESt-Erklärung wäre weiterhin nicht notwendig, oder?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Kann der Betreiber einer PV-Anlage gleichzeitig Liebhaberei (ESt) und Regelbesteuerung (USt) wählen?
    Wenn die Bedingungen erfüllt werden, ja. https://www.finanzamt.bayern.de/Info...x&f=Amberg&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Tiger1963
      Neuer Benutzer
      • 11.07.2022
      • 10

      #3
      Herzlichen Dank für den Link - damit sind meine Fragen geklärt!

      Kommentar

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