Kann der Betreiber einer PV-Anlage gleichzeitig Liebhaberei (ESt) und Regelbesteuerung (USt) wählen?
Da der Eigentümer/Betreiber der PV-Anlage als Rentner seit Jahren keine ESt-Erklärung mehr abgeben muss, würden bei o.g. Konstellation doch auch künftig nur UStVA und USt-Jahreserklärung anfallen - die Abgabe einer ESt-Erklärung wäre weiterhin nicht notwendig, oder?
Da der Eigentümer/Betreiber der PV-Anlage als Rentner seit Jahren keine ESt-Erklärung mehr abgeben muss, würden bei o.g. Konstellation doch auch künftig nur UStVA und USt-Jahreserklärung anfallen - die Abgabe einer ESt-Erklärung wäre weiterhin nicht notwendig, oder?
Kommentar