Hallo an Alle und Danke vorab fürs Draufklicken,
Ich mache gerade meine Steuererklärung über ELSTER und meine Situation ist folgende:
Ich mache gerade meine Steuererklärung über ELSTER und meine Situation ist folgende:
- Ich bin Student
- Dezember 2020 habe ich ein Gewerbe als Einzelunternehmer in der Web-Entwicklung angemeldet und bei ELSTER im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen. Das Gewerbe nutze ich nur gelegentlich um Freunden und Bekannten kurzfristig bei ihren Internetseiten/Webanwendungen auszuhelfen.
- 2020 hatte ich noch keine Einkünfte
- 2021 hatte ich Einkünfte welche die Grenze von 22.000€ nicht überschritten haben
- Dezember 2021 habe ich zusätzlich eine Tätigkeit als Werkstudent aufgenommen bei welcher ich bereits im Dezember meinen ersten Lohn überwiesen bekommen habe. Dieser überschreitet mit dem Lohn aus meinem Gewerbe ebenfalls nicht die Grenze liegt jedoch über der Minijob-Grenze.
- Welche Steuerklasse(n) treffen auf mich zu? (1 oder 5?)
- Habe ich für das Jahr 2021 weiterhin Recht auf die Kleinunternehmerregelung?
- Muss ich statt Anlage G die Anlage S wählen?
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