Hallo liebe Forumsgemeinschaft,
ich stehe auf dem Schlauch und brauche dringend eure Hilfe.
Ich habe mir im Dezember 2021 eine Wohnung gekauft, sprich der Notartermin war im Dezember. Der Notar, der Makler und die Stadt haben die Rechnungen auch schon fleißig im Dezember 2021 geschrieben.
Die Wohnung ist laut Kaufvertrag aber erst im Februar 2022 in meinen Besitz übergegangen.
Daher wurde auch das Darlehen erst in 2022 ausbezahlt und überwiesen – Kaufpreisfälligkeit Mitte Januar 2022.
Was kann bzw. muss ich in der Steuererklärung 2021 angeben und wie und wo?
Zu den Anschaffungskosten sowie Anschaffungsnebenkosten müsste in unter den Werbungkosten absetzen können:
Was ich erst nächstes Jahr geltend machen kann:
Ja, Nein, Hilfe, Tipps?
Ich bin euch für jede Antwort dankbar!
ich stehe auf dem Schlauch und brauche dringend eure Hilfe.
Ich habe mir im Dezember 2021 eine Wohnung gekauft, sprich der Notartermin war im Dezember. Der Notar, der Makler und die Stadt haben die Rechnungen auch schon fleißig im Dezember 2021 geschrieben.
Die Wohnung ist laut Kaufvertrag aber erst im Februar 2022 in meinen Besitz übergegangen.
Daher wurde auch das Darlehen erst in 2022 ausbezahlt und überwiesen – Kaufpreisfälligkeit Mitte Januar 2022.
Was kann bzw. muss ich in der Steuererklärung 2021 angeben und wie und wo?
- Notartermin im Dezember 2021
- Wohnung ist vermietet
- Wohnungseigentümer laut Kaufvertrag ab Februar 2022
Zu den Anschaffungskosten sowie Anschaffungsnebenkosten müsste in unter den Werbungkosten absetzen können:
- Kaufpreis (abzüglich Anteil für den Grund, denn dieser unterliegt nicht der Abnutzung)
- Notarkosten
- Auflassungsgebühren
- Grunderwerbssteuer
- Gebühren des Grundbuchamts
- Maklerprovision für die erworbene Immobilie
- Fahrt- und Telefonkosten (zum gekauften Objekt)
Was ich erst nächstes Jahr geltend machen kann:
- Darlehenszinsen
- Kontoführungsgebühren
- Hausgeld
Ja, Nein, Hilfe, Tipps?
Ich bin euch für jede Antwort dankbar!
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