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Immobilienkauf Jahreswechsel wie anzugeben?

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    Immobilienkauf Jahreswechsel wie anzugeben?

    Hallo liebe Forumsgemeinschaft,

    ich stehe auf dem Schlauch und brauche dringend eure Hilfe.
    Ich habe mir im Dezember 2021 eine Wohnung gekauft, sprich der Notartermin war im Dezember. Der Notar, der Makler und die Stadt haben die Rechnungen auch schon fleißig im Dezember 2021 geschrieben.
    Die Wohnung ist laut Kaufvertrag aber erst im Februar 2022 in meinen Besitz übergegangen.
    Daher wurde auch das Darlehen erst in 2022 ausbezahlt und überwiesen – Kaufpreisfälligkeit Mitte Januar 2022.

    Was kann bzw. muss ich in der Steuererklärung 2021 angeben und wie und wo?
    • Notartermin im Dezember 2021
    • Wohnung ist vermietet
    • Wohnungseigentümer laut Kaufvertrag ab Februar 2022

    Zu den Anschaffungskosten sowie Anschaffungsnebenkosten müsste in unter den Werbungkosten absetzen können:
    • Kaufpreis (abzüglich Anteil für den Grund, denn dieser unterliegt nicht der Abnutzung)
    • Notarkosten
    • Auflassungsgebühren
    • Grunderwerbssteuer
    • Gebühren des Grundbuchamts
    • Maklerprovision für die erworbene Immobilie
    • Fahrt- und Telefonkosten (zum gekauften Objekt)

    Was ich erst nächstes Jahr geltend machen kann:
    • Darlehenszinsen
    • Kontoführungsgebühren
    • Hausgeld

    Ja, Nein, Hilfe, Tipps?
    Ich bin euch für jede Antwort dankbar!


    #2
    Ein Steuerberater kann hier gerne helfen.

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      #3
      ElsterFormular gibt es nicht mehr!

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        #4
        Die Notarkosten etc. gehören als Anschaffungsnebenkosten mit in die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung. Abschreibung gibt es erst ab dem Zeitpunkt wo du auch tatsächlich Eigentümer bist. Somit kannst/brauchst du für 2021 noch gar nichts in der Anlage V eintragen.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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          #5
          ... denn wirtschaftlicher Eigentümer (= für die Einkommensteuer maßgebend) bist Du erst mit Übergang von Nutzen und Lasten.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Danke euch Beiden für die Antworten!

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              #7
              Somit kannst/brauchst du für 2021 noch gar nichts in der Anlage V eintragen.
              Die Kosten einer Grundschuldbestellung allerdings schon, falls die Notarrechnung dafür im Dezember 2021 bezahlt wurde.

              Ich verschiebe das Thema nach Allgemein und Projekt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                "Die Kosten einer Grundschuldbestellung allerdings schon, falls die Notarrechnung dafür im Dezember 2021 bezahlt wurde."
                Davon war ja bisher nicht die Rede, auch nicht dass eine Grundschuld bestellt wurde,
                vielleicht ist ja schon eine da, soll vorkommen.

                Kommentar


                  #9
                  Davon war ja bisher nicht die Rede, auch nicht dass eine Grundschuld bestellt wurde,
                  vielleicht ist ja schon eine da, soll vorkommen.
                  Das mag es hin und wieder geben, aber nach meiner Erfahrung erfolgt die Bestellung in der Regel beim Kauf

                  und der war nun mal im Dezember 2021. Die Notare schicken eine Rechnung, die alle Positionen enthält.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Hallo,

                    Ja die Grundschuldschuldbestellung war bereits im Jahr 2021.
                    Der Notar und der Makler haben noch im Jahr 2021 die Rechnungen für Ihre Leistungen eingereicht.
                    Grunderwerbssteuer hat die Stadt auch schon in 2021 geschickt.
                    Zuletzt geändert von Tom1873; 17.10.2022, 20:28.

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                      #11
                      Nur die Geldbeschaffungskosten können bereits 2021 als Werbungskosten geltend gemacht werden, vorausgesetzt,

                      die Notarrechnung wurde noch im Dezember 2021 bezahlt. Alles andere geht ja nur anteilig in die BMG für die AfA ein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Wichtig !
                        Die Frage ist doch nicht, wann die Rechnungen erstellt worden sind,
                        sondern wann sie bezahlt worden sind.
                        Von Bezahlen ist bis jetzt vom Ersteller des Threads keine Aussage vorhanden.

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