Betriebskostenabrechnung

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  • Ayintap
    Neuer Benutzer
    • 12.10.2022
    • 2

    #1

    Betriebskostenabrechnung

    Guten Tag, die Hausverwaltung hat die Betriebskostenabrechnung meiner Mieter zwischen 01.04.2021 bis 31.03.2022 bercehnet.
    Frage: Betrachte ich in der Einkommensteuererklärung die Mieteinkommen vom 01.04 bis 31.12.2021 oder wie in der Betriebsabrechnung 01.04 bis 31.03.2022 ?
    Vielen Dank für die Antwort
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    Grundsätzlich ist für die Einkommensteuer der Zeitpunkt des Zuflusses ausschlaggebend. Du kriegst ja die Miete wahrscheinlich auch monatlich.

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3023

      #3
      In die Anlage V gehören die Mieteinnahmen / Werbungskosten vom 01.01.-31.12.
      § 11 EStG lässt Grüßen
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • Ayintap
        Neuer Benutzer
        • 12.10.2022
        • 2

        #4
        Hallo zusammen,

        vielen Dank für die Antworten,

        Ayintap

        Kommentar

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