Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Betriebskostenabrechnung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Betriebskostenabrechnung

    Guten Tag, die Hausverwaltung hat die Betriebskostenabrechnung meiner Mieter zwischen 01.04.2021 bis 31.03.2022 bercehnet.
    Frage: Betrachte ich in der Einkommensteuererklärung die Mieteinkommen vom 01.04 bis 31.12.2021 oder wie in der Betriebsabrechnung 01.04 bis 31.03.2022 ?
    Vielen Dank für die Antwort

    #2
    Grundsätzlich ist für die Einkommensteuer der Zeitpunkt des Zuflusses ausschlaggebend. Du kriegst ja die Miete wahrscheinlich auch monatlich.

    Kommentar


      #3
      In die Anlage V gehören die Mieteinnahmen / Werbungskosten vom 01.01.-31.12.
      § 11 EStG lässt Grüßen
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,

        vielen Dank für die Antworten,

        Ayintap

        Kommentar

        Lädt...
        X