Guten Abend,
ich versuche mich an der Grundsteuererklärung für meine Eltern (beide >80 Jahre alt). Laut Einheitswertebescheid bin ich offensichtlich in einem Zweifamilienhaus aufgewachsen (Hauptwohnung >140m2 + Einliegerwohnung 31m2). Die bis zu seinem Tode genutzte Einliegerwohnung meines Großvaters besitzt KEINE eigene Küche (wenngleich auch Wasseranschlüsse in der Wand vorliegen). Die 31m2 werden seit Jahren für Gäste und auch schonmal kostenlos für eine Pflegekraft genutzt.
Meine Frage ist nun: Kann ich das Grundstück/Haus zur Grundsteuerberechnung nicht eigentlich als Einfamilienhaus angeben? Spielt es dann überhaupt eine Rolle, ob ich zwei Wohnungen aufführen, oder nicht auch einfach die Quadratmeter zusammen addiere?
Bisher stand wie gesagt Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Bescheid… Ich denke das stimmt so nicht (mehr). Ich tendiere dazu Einfahmilienhaus mit einer Wohnung mit rund 170m2 anzugeben - ist das rechtlich falsch?
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Danke und Gruß, der Sohn aus Berlin :-)
ich versuche mich an der Grundsteuererklärung für meine Eltern (beide >80 Jahre alt). Laut Einheitswertebescheid bin ich offensichtlich in einem Zweifamilienhaus aufgewachsen (Hauptwohnung >140m2 + Einliegerwohnung 31m2). Die bis zu seinem Tode genutzte Einliegerwohnung meines Großvaters besitzt KEINE eigene Küche (wenngleich auch Wasseranschlüsse in der Wand vorliegen). Die 31m2 werden seit Jahren für Gäste und auch schonmal kostenlos für eine Pflegekraft genutzt.
Meine Frage ist nun: Kann ich das Grundstück/Haus zur Grundsteuerberechnung nicht eigentlich als Einfamilienhaus angeben? Spielt es dann überhaupt eine Rolle, ob ich zwei Wohnungen aufführen, oder nicht auch einfach die Quadratmeter zusammen addiere?
Bisher stand wie gesagt Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Bescheid… Ich denke das stimmt so nicht (mehr). Ich tendiere dazu Einfahmilienhaus mit einer Wohnung mit rund 170m2 anzugeben - ist das rechtlich falsch?
Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Danke und Gruß, der Sohn aus Berlin :-)
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