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Grundsteuer - EFH mit Einliegerwohnung zu reiner Einliegerwohnung machen

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    Grundsteuer - EFH mit Einliegerwohnung zu reiner Einliegerwohnung machen

    Guten Abend,
    ich versuche mich an der Grundsteuererklärung für meine Eltern (beide >80 Jahre alt). Laut Einheitswertebescheid bin ich offensichtlich in einem Zweifamilienhaus aufgewachsen (Hauptwohnung >140m2 + Einliegerwohnung 31m2). Die bis zu seinem Tode genutzte Einliegerwohnung meines Großvaters besitzt KEINE eigene Küche (wenngleich auch Wasseranschlüsse in der Wand vorliegen). Die 31m2 werden seit Jahren für Gäste und auch schonmal kostenlos für eine Pflegekraft genutzt.
    Meine Frage ist nun: Kann ich das Grundstück/Haus zur Grundsteuerberechnung nicht eigentlich als Einfamilienhaus angeben? Spielt es dann überhaupt eine Rolle, ob ich zwei Wohnungen aufführen, oder nicht auch einfach die Quadratmeter zusammen addiere?
    Bisher stand wie gesagt Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Bescheid… Ich denke das stimmt so nicht (mehr). Ich tendiere dazu Einfahmilienhaus mit einer Wohnung mit rund 170m2 anzugeben - ist das rechtlich falsch?
    Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
    Danke und Gruß, der Sohn aus Berlin :-)

    #2
    Ob es rechtlich falsch ist, nachdem die Einliegerwohnung keine Küche hat, das werde ich jetzt nicht kommentieren,

    aber es hat natürlich Auswirkungen auf die Bewertung, weil sich die Mieten von Ein- und Zweifamilienhäusern ebenso

    unterscheiden wie die Mieten von kleinen und großen Wohnungen. Einzelheiten siehe Anlage 39 (zu § 254 BewG): https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_39.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Mit so schnellem Feedback hatte ich nicht gerechnet. Vielen Dank und schönes Restwochenende

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        #4
        Zur Frage, wieviele Wohnungen anzugeben sind (Bayern und wohl sonst auch).

        Unsere Einliegerwohnung ist vermietet. Sie hat eine eigene Haustüre, aber keine feste Kochstelle. Deshalb kann sie – nach § 249 Abs. 10 BewG – nicht als „Wohnung“ gelten.
        Das Haus ist als Einfamilienhaus eingestuft. Die Einliegerwohnung wurde erst nach dem letzten Einheitswertbescheid eingerichtet. Eine Teilungserklärung gibt es nicht.
        Somit ist das Haus vermutlich nur eine einzige „wirtschaftliche Einheit“ ?

        In Anlage Grundstück (BayGrSt 2) in Zeilen 20 ff sind Wohnflächen einzutragen.
        Möglichkeit 1. Da die Einliegerwohnung sicherlich nicht als Wohnung gilt, wäre wohl nur eine einzige Wohnung einzutragen – mit der Gesamtfläche beider Wohnungen.
        Möglichkeit 2. Da es aber zwei Wohneinheiten sind, wären vielleicht Hauptwohnung und Einliegerwohnung einzeln einzutragen, d.h. als zwei Wohnungen.

        Daß Möglichkeit 1 richtig ist, scheint angedeutet in der Anleitung im Beispiel auf Seite 31.
        (https://www.verkuendung-bayern.de/fi...l-2022-162.pdf)

        Bei Möglichkeit 2 wäre die Summe der Wohnflächen durch Abrundung einen Quadratmeter kleiner.
        Das wäre für mich günstig. Aber wenn Möglichkeit 2 nicht korrekt ist, wäre das Steuerhinterziehung ?

        Dieses Thema ist auch dort : (https://forum.elster.de/anwenderforu...87598?p=395075)

        Welche Möglichkeit ist die richtige?
        Danke für die Mühe !

        Kommentar


          #5
          Welche Möglichkeit ist die richtige?
          In Bayern trägt man die Gesamtwohnfläche aller Wohnungen als Summe ein. Die 35 Eurocent wirst du überleben, wobei

          da 1m² mehr oder weniger erfahrungsgemäß niemand interessieren wird. Die Grundstücksart wird in Bayern nicht abgefragt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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