Hallo zusammen,
meine Anfrage betrifft einen seit Juli 2020 fertiggestellten und komplett vermieteten Neubau.
Es handelt sich um eine Wasserechnung in Höhe von über 3.500 € die mir nachträglich von der Stadtverwaltung aufgebummt wurde.
Diese hohen Kosten sind während dem Leerstand des unbewohnten inzw. rückgebauten Altbaus in den Jahren 2013 - 2017 entstanden.
Wir hatten vor dem Kauf des Anwesens leider versäumt rechtzeitig den Stadtwerken den Wasserzählerstand mitzuteilen.
Wie sich nachträglich herausstellte war die Toilettenspülung undicht und 1.042 m³ sind ins Abwasser getropft.
Erst im Jahr 2021, nach Erhalt der Rechnung habe ich erfahren, dass die Stadtwerke 2017 die Wasserrechnung dem in Deutschland ansässigen Anwalt der Vorbesitzer (Erben die selbst in Italien wohnen) zustellten. Der Anwalt und die Erben haben die nicht sehr nachdrücklichen Zahlungsaufforderungen der Standtwerke ausgesessen und ich musste letztendlich zahlen.
Mein Versuch über einen Anwalt die Zahlung verhindern zu können waren leider erfolglos, verursachten mir nur weitere graue Haare und zusätzliche Kosten.
Am 29. Dezember 2021 leistete ich eine Anzahlung von 1.000 €. Den restlichen Betrag im Mai 2022 nach vergeblichem Widerspruch.
Meine Fragen dazu:
Kann ich die 1.000 € Anzahlung "steuerlich" mit ins Jahr 2022 nehmen?
Kann ich diese Wasserkosten 2022 als Werbungskosten für Vermietung absetzen?
Kann ich die Anwaltskosten in der Einkommenssteuer 2022 absetzen?
Viele Grüße
Helmsman
meine Anfrage betrifft einen seit Juli 2020 fertiggestellten und komplett vermieteten Neubau.
Es handelt sich um eine Wasserechnung in Höhe von über 3.500 € die mir nachträglich von der Stadtverwaltung aufgebummt wurde.
Diese hohen Kosten sind während dem Leerstand des unbewohnten inzw. rückgebauten Altbaus in den Jahren 2013 - 2017 entstanden.
Wir hatten vor dem Kauf des Anwesens leider versäumt rechtzeitig den Stadtwerken den Wasserzählerstand mitzuteilen.
Wie sich nachträglich herausstellte war die Toilettenspülung undicht und 1.042 m³ sind ins Abwasser getropft.
Erst im Jahr 2021, nach Erhalt der Rechnung habe ich erfahren, dass die Stadtwerke 2017 die Wasserrechnung dem in Deutschland ansässigen Anwalt der Vorbesitzer (Erben die selbst in Italien wohnen) zustellten. Der Anwalt und die Erben haben die nicht sehr nachdrücklichen Zahlungsaufforderungen der Standtwerke ausgesessen und ich musste letztendlich zahlen.
Mein Versuch über einen Anwalt die Zahlung verhindern zu können waren leider erfolglos, verursachten mir nur weitere graue Haare und zusätzliche Kosten.
Am 29. Dezember 2021 leistete ich eine Anzahlung von 1.000 €. Den restlichen Betrag im Mai 2022 nach vergeblichem Widerspruch.
Meine Fragen dazu:
Kann ich die 1.000 € Anzahlung "steuerlich" mit ins Jahr 2022 nehmen?
Kann ich diese Wasserkosten 2022 als Werbungskosten für Vermietung absetzen?
Kann ich die Anwaltskosten in der Einkommenssteuer 2022 absetzen?
Viele Grüße
Helmsman
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