Hallo zusammen,
ich wohne mit meiner Familie im EU-Ausland und arbeite fast 100% online als Arbeitnehmer einer deutschen Firma. Also kein Aufenthalt in DE, aber alle meine Einkünfte unterliegen der deutschen Steuerpflicht.
Meine Frau arbeitet hier lokal, hat also nur Einkommen im Ausland. Und dieser ausländische Einkommen übersteigt den verdoppelten Grundfreibetrag, ist aber doch etwas geringer als mein deutscher.
Also vielen Dank für jede Hilfe!
ich wohne mit meiner Familie im EU-Ausland und arbeite fast 100% online als Arbeitnehmer einer deutschen Firma. Also kein Aufenthalt in DE, aber alle meine Einkünfte unterliegen der deutschen Steuerpflicht.
Meine Frau arbeitet hier lokal, hat also nur Einkommen im Ausland. Und dieser ausländische Einkommen übersteigt den verdoppelten Grundfreibetrag, ist aber doch etwas geringer als mein deutscher.
- Können wir bitte trotzdem die Zusammenveranlagung (Splittingtabelle) nutzen?
- Wenn schon:
- wo soll ich den Einkommen meiner Frau eintragen? In N-AUS, WA-ESt oder noch wo anders?
- wo soll ich eintragen, wie viel sie hier (im Ausland) an die ausländische gesetzliche Kranken- und Solzialversicherung bzw. Steuer gezahlt hat? (wegen Progressionsvorbehalt)
Also vielen Dank für jede Hilfe!
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