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  • Picard777
    Erfahrener Benutzer
    • 02.05.2006
    • 7876

    #16
    Die verbindliche Auskunft ist doch unzulässig. Die geht doch nur für zukünftige geplante Sachverhalte. Hier ist der Sachverhalt doch schon verwirklicht.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar

    • L. E. Fant
      Erfahrener Benutzer
      • 20.09.2013
      • 15389

      #17
      Upps ... ja, das ist richtig!

      Kommentar

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