Hallo,
in der Grundsteuererklärung wird nach der Anzahl der Garagen gefragt. Ich habe im Netz nach deren juristischer Definition im Vergleich zum Carport gesucht bin aber nicht recht fündig geworden. An einer Stelle ist das Ausschlaggebende, das ein Carport zumindest zu einer Seite offen ist. An anderer Stelle wird gesagt, dass ein Carport nicht aus festen Materialien, wie Stein oder Beton besteht. Ich habe ein gemauertes Gebäude, in dem ein Kfz steht und aus dem ich vor 20 Jahren das Garagentor entfernt habe und nun nach vorn offen ist. Ist dies nun im Sinne der Grundsteuer eine Garage oder kann man es aufgrund der offenen Seite als Carport ansehen? Vielen Dank schon mal für die Einschätzungen.
Stephan
in der Grundsteuererklärung wird nach der Anzahl der Garagen gefragt. Ich habe im Netz nach deren juristischer Definition im Vergleich zum Carport gesucht bin aber nicht recht fündig geworden. An einer Stelle ist das Ausschlaggebende, das ein Carport zumindest zu einer Seite offen ist. An anderer Stelle wird gesagt, dass ein Carport nicht aus festen Materialien, wie Stein oder Beton besteht. Ich habe ein gemauertes Gebäude, in dem ein Kfz steht und aus dem ich vor 20 Jahren das Garagentor entfernt habe und nun nach vorn offen ist. Ist dies nun im Sinne der Grundsteuer eine Garage oder kann man es aufgrund der offenen Seite als Carport ansehen? Vielen Dank schon mal für die Einschätzungen.
Stephan
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