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Grundsteuer Defintion Garage vs, Carport

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    Grundsteuer Defintion Garage vs, Carport

    Hallo,
    in der Grundsteuererklärung wird nach der Anzahl der Garagen gefragt. Ich habe im Netz nach deren juristischer Definition im Vergleich zum Carport gesucht bin aber nicht recht fündig geworden. An einer Stelle ist das Ausschlaggebende, das ein Carport zumindest zu einer Seite offen ist. An anderer Stelle wird gesagt, dass ein Carport nicht aus festen Materialien, wie Stein oder Beton besteht. Ich habe ein gemauertes Gebäude, in dem ein Kfz steht und aus dem ich vor 20 Jahren das Garagentor entfernt habe und nun nach vorn offen ist. Ist dies nun im Sinne der Grundsteuer eine Garage oder kann man es aufgrund der offenen Seite als Carport ansehen? Vielen Dank schon mal für die Einschätzungen.
    Stephan

    #2
    Welches Bundesland ? Ein Garagenstellplatz wird mit 35,00 € Monatskaltmiete veranschlagt, Carports bleiben überall außen vor.

    Rechtlich belastbare Definitionen gibt es m. E. nicht, auch nicht im Baurecht. Im Bewertungsrecht ohnehin nicht. Bei den

    Normalherstellungskosten (Sachwertverfahren) gibt es den Carport sinnigerweise doch. Die dort genannten Kosten gehen m. E.

    von Leichtbauweise aus, die betragen nämlich nur 2/5 des Kostenansatzes für Garagen. https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/anlage_42.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      danke für die Einschätzung. Bundesland SH

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