Hallo,
hab die Anlage V für eine zum Teil selbst genutzte, zum Teil an Angehörige vermietete Wohnung bis zu dessen Ende ohne Probleme korrekt in ElsterFormular ausgefüllt. Grad fiel mir auf, dass bei den Erklärungen für 2020 und 2021 die Einnahmen (Miete und Umlage) doppelt angesetzt wurden.
Und zwar wurden bei der automatischen Übertragung der gespeicherten Daten von ElsterFormular zu MeinElster aus einem Eintrag in ElsterFormular "Mieteinnahmen für an Angehörige vermietete Wohnung" zwei Einträge in MeinElster, und zwar "Mieteinnahmen für an Angehörige vermietete Wohnung" und "Mieteinnahmen für Wohnungen". Das gleiche dann nochmal bei den Umlagen. Damit waren die Einnahmen plötzlich verdoppelt.
Ich hab diesen Teil bei der Eingabe der neuen Daten für die Werbungskosten aber nicht angerührt, da Miete und Umlagen sich seit Jahren nicht verändert haben.
Für 2021 konnte ich das vorhin vor der Abgabe grad eben noch korrigieren. Meine Fragen:
Andreas
hab die Anlage V für eine zum Teil selbst genutzte, zum Teil an Angehörige vermietete Wohnung bis zu dessen Ende ohne Probleme korrekt in ElsterFormular ausgefüllt. Grad fiel mir auf, dass bei den Erklärungen für 2020 und 2021 die Einnahmen (Miete und Umlage) doppelt angesetzt wurden.
Und zwar wurden bei der automatischen Übertragung der gespeicherten Daten von ElsterFormular zu MeinElster aus einem Eintrag in ElsterFormular "Mieteinnahmen für an Angehörige vermietete Wohnung" zwei Einträge in MeinElster, und zwar "Mieteinnahmen für an Angehörige vermietete Wohnung" und "Mieteinnahmen für Wohnungen". Das gleiche dann nochmal bei den Umlagen. Damit waren die Einnahmen plötzlich verdoppelt.
Ich hab diesen Teil bei der Eingabe der neuen Daten für die Werbungskosten aber nicht angerührt, da Miete und Umlagen sich seit Jahren nicht verändert haben.
Für 2021 konnte ich das vorhin vor der Abgabe grad eben noch korrigieren. Meine Fragen:
- Hat noch jemand diesen Fehler beobachtet, der natürlich nur bei an Angehörige vermieteten Wohnungen auftreten kann?
- Kann ich die zu viel gezahlte Steuer für 2020 noch vom Finanzamt zurückfordern? Ich bin ziemlich bis ganz sicher, dass der Fehler nicht bei mir lag!
Andreas
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