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    #16
    Das Amt ist der Meinung, dass keine Pflichtveranlagung vorlag. Wenn du das anders siehst, musst du Rechtsmittel einlegen.

    Wenn deine Frage jetzt ist, ob das über Elster geht, ist die Antwort Ja.
    ALLES ANDERE HAT IMMER NOCH KEINEN BEZUG ZU ELSTER UND IST NICHT THEMA DES FORUMS.

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      #17
      Vielen Dank Charlie24. Du bist der Beste und Fleißigste sowieso.
      Dann werde ich Einspruch einlegen. Mal schauen ob das hilft.
      Weil die einschlägigen Normen kann ich nicht zitieren.

      Aber das hätte der Beamte doch wissen müssen?

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        #18
        Multi das mach ich. Etwas hat das schon damit zu tun. Das Programm hielt 2015 noch vor.
        Das erstens und zweitens hätte es die Absendung ablehnen müssen, ich hatte nur
        Arbeitseinkünfte und Lohnersatzleistungen.

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          #19
          Weil die einschlägigen Normen kann ich nicht zitieren.
          Man muss keine §§ zitieren. Es reicht, anzugeben, dass man neben Arbeitslohn Arbeitslosengeld oder Krankengeld oder was auch immer

          in Höhe von über 410,00 € bezogen hast. Du solltest aber vorher schon wissen, ob eine nennenswerte Erstattung zu erwarten ist.

          Ich habe zwar jetzt nicht im Kopf, wie das Thema Verspätungszuschlag für Jahre vor 2017 gehandhabt wird, aber möglich war das auch

          früher schon, zumindest dann, wenn man zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert wurde.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            In dem Jahr hab ich nur 6 Monate Lohn bezogen und eine Abfindung. Deshalb sind schon 4000 Euro zu erwarten.
            Aber ich war irrig, der Verspätungszuschlag ist auch bei Erstattung möglich. Wenn es in diesem Fall auch Zinsen
            gibt, könnte sich das hoffe ausgleichen. Ich war leider sehr krank und dachte auch nicht, das groß was rüberkommt.
            Sonst wär ich da gleich rangegangen.

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              #21
              Zitat von Tommyd Beitrag anzeigen
              Die Finanzverwaltung ließ eine Abgabe 2015 auf Elsteronline durch Formularvorhaltung zu
              Die Software prüft ja auch nicht, ob Du zur Abgabe verpflichtet bist.

              Zitat von Tommyd Beitrag anzeigen
              Beispielhaft auf www.steuer-gonze.de stehen auch die 7 Jahre
              Nein, das steht da nicht auf der Startseite. Auch Google findet das auf der Seite nicht. Kann schon trotzdem sein, dass man sich da irgendwie durchklicken kann, und dann was drüber findet, dass eine Verlustfeststellung bis zu sieben Jahre lang beantragt werden kann. Aber diese Fleißarbeit mach ich mir nicht!

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                #22
                Hast du dann Arbeitslosengeld oder Krankengeld bekommen und das in der Erklärung auch angegeben ? Dann kann das ja eigentlich

                nicht übersehen worden sein.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  Das Krankengeld hab ich angegeben. Wird ohnehin an das FA übermittelt. Im ausgedruckten Elster ist es drin. Im ausgedruckten Bescheid
                  habe ich hier erfahren steht das nicht drin. Hat der Beamte die Eklärung gar nicht angeschaut, sie nur durch die Maschine gejagt und keinen Betrag
                  für Lohnersatzleistungen gesehen?

                  Wenn das FA von den Lohnersatzleistungen ohnehin weiß, und die natürlich wissen, daß dann eine Erklärung folgen muss, wieso gibt es
                  dann keine Aufforderung? Weil es in diesen Fällen meist eine Erstattung gibt?
                  ​​​​​

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                    #24
                    Blöde Frage: Kann es auch sein, dass die 7 Jahre nur einseitig gelten, also wenn man dem Finanzamt noch was schuldet?

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                      #25
                      Kann es auch sein, dass die 7 Jahre nur einseitig gelten, also wenn man dem Finanzamt noch was schuldet?
                      Nein, so ist das nicht !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #26
                        Nochmal zurück: Falls es sich um eine Pflichtveranlagung tatsächlich handeln sollte für 2015 und Du die Einkommensteuererklärung tatsächlich erst "Ende 2022" einreichst, ändert das nichts daran, dass mit Beginn des Jahres 2023 Verjährung eingetreten ist. Es gibt dazu keine verjährungshemmernde Regelung in der AO (Abgabenordnung).
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          Picard777. Danke. Aber das würde auch bedeuten, hätte das Finanzamt die Erklärung angefordert und ich hätte es
                          nicht "geschafft", diese bis zum 31.12.22 abzugeben, wäre das auch verjährt. Nach deinem Wissen hätte der Bescheid
                          sogar noch vor dem 31.12. ergehen müssen. Ich weiß es nicht, aber vorstellen kann ich mir das nicht.
                          Die Pflichtveranlagung ist gegeben.

                          Im Zivilrecht muß eine Schuld ja auch nicht vor der Verjährung bezahlt sein. Es reicht, wenn der Gläubiger auf
                          Zahlung hinwirkt. So kenn ich das noch.

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                            #28
                            Nach deinem Wissen hätte der Bescheid sogar noch vor dem 31.12. ergehen müssen.
                            Picard777 hat m. E. recht. Wann hast du denn die Erklärung eingereicht ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #29
                              Charlie24. Leider so, dass eure Auffassung durchdringen wird. So eine Woche vor Jahresende.

                              Aber das Finanzamt wusste doch durch Mitteilung, das ich Lohnersatzleistungen hatte. Und eine Abfindung.
                              Beides löst eine Pflichtveranlagung aus.

                              Bei mehr als 30 Internetverkäufen gibt es eine Aufforderung.
                              Bei jedem Grundstücksverkauf auch. Bei der Rente bekam meine
                              Mutter eine Aufforderung, obwohl sie im Freibetrag lag.

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                                #30
                                Wenn die Veranlagung zu einer Nachzahlung führt, gibt es ggf. einer verlängerte Frist wegen leichtfertiger Steuerverkürzung / Steuerhinterziehung. Wenn eine Erstattung rauskäme, liegt keine Steuerverkürzung vor, dann ist verjährt.

                                Wir sind hier aber nicht im Zivilrecht, sondern im öffentlichen Recht.
                                Schönen Gruß

                                Picard777

                                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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