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Noobie - Arbeitnehmersparzulage ?

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    Noobie - Arbeitnehmersparzulage ?

    Wenn die Erläuterungen im Elster nicht ausreichen, wo bekommt man verbindliche Erläuterungen der Begriffe ?

    #2
    Konkret ??

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      #3
      Allgemein, wann immer ein Fachbegriff auftaucht.

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        #4
        Wenn die Erläuterungen im Elster nicht ausreichen, wo bekommt man verbindliche Erläuterungen der Begriffe ?
        Um welche Begriffe geht es denn ? Steuerrechtliche Begriffe können Steuerberater erklären, manchmal auch wir hier im Anwenderforum.

        Dein Titel Noobie ist jetzt nicht besonders aussagekräftig und das gewählte Unterforum passt ebenfalls nicht !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Welches ist das richtige Forum für dumme Fragen ?
          Danke für den Hinweis, aber bei mir geht es gerade um "Arbeitnehmer-Sparzulage".
          Gibt es vielleicht ein Wiki ?

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            #6
            Welches ist das richtige Forum für dumme Fragen ?
            Eigentlich passt da zumeist keines, am ehesten noch Allgemein und Projekt. Im Unterforum für das Forum selbst geht es um:

            Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.

            Zur Arbeitnehmersparzulage findet man aber nun wirklich jede Menge Erläuterungen im Internet:

            https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmersparzulage

            https://www.finanztip.de/vermoegensw...mersparzulage/
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ok, danke 8o)

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                #8
                Also
                Da es so unkonkret bleibt.
                Verbindliche Erläuterungen zu Begriffen bekommt man bei den steuerberatenden Berufen
                (Kostet aber).

                Ansonsten Recherche im Internet.

                Ob die Fragestellung hier beantwortet werden kann, kommt auf die Frage an.

                Ein Glossar gibt es hier nicht.
                Ein Wiki auch nicht.
                Zuletzt geändert von XaverWdg; 03.11.2022, 22:25.

                Kommentar


                  #9
                  Im Elster wird fortwährend auf Begriffe verwiesen. Diese Begriffe sind aus Gesetzen zitiert. Schön wäre eine korrektere Referenziererei, damit man als Laie auch mal nachschlagen kann.

                  Glauben Sie eine gebührenpflichtige Beratung kommt for meine Einkommensklasse überhaupt in Frage ? Nein.

                  Welches Gesetz ist überhaupt relevant ?
                  Zuletzt geändert von D_hippy; 04.11.2022, 15:17.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen
                    Im Elster wird fortwährend auf Begriffe verwiesen. Diese Begriffe sind aus Gesetzen zitiert. Schön wäre eine korrektere Referenziererei, damit man als Laie auch mal nachschlagen kann.
                    Eigentlich ist hier im Forum die Regel, dass sich darüber beklagt wird, dass die Begriffe sich zu stark an den Gesetzesformulierungen orientiert und niemand verstünde, was gemeint ist.
                    Der Wunsch nach "korrekteren Referenzen" auf die gesetzlichen Grundlagen ist neu.

                    Ich weiß auch nicht, was es dem Laien bringt, wenn bei der Arbeitnehmersparzulage auf §X des Vermögensbildungsgesetzes verwiesen wird. Die Laien, mit denen wir hier zu tun haben, wissen oft schon nicht, was bei 657/10000 Zähler und Nenner sind.

                    Kommentar


                      #11
                      Ich glaube, man muß gelegentlich im Gesetzestext nachschlagen, wenn es auch nur um Details geht. Gerade bestimmte Begriffe werden dort eben verbindlich geklärt.
                      Meiner Ansicht nach kann man verlangen, das diese multibel-choice Fragebögen korrekt referenzieren. Das verlangt man auch von jedem einzelnen Examenskandidaten.

                      Übrigens hat meine Frage nichts mit Vermögensbildung zu tun. Es geht um Steuererklärung. Der Titel wurde geändert.

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von D_hippy Beitrag anzeigen
                        Übrigens hat meine Frage nichts mit Vermögensbildung zu tun. Es geht um Steuererklärung. Der Titel wurde geändert.
                        Setzen 6, Thema verfehlt :-)
                        Du fragst nach der Arbeitnehmersparzulage - deren rechtlichen Grundlagen sind im Vermögensbildungsgesetz geregelt.

                        Eine Frage, mit Bezug zwischen der ANSpZ und ELSTER vermisse ich übrigens in deinen Beiträgen immer noch.
                        Du brauchst dich also nicht zu wundern, wenn du keine oder nichtssagende Antworten bekommst.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                        Kommentar


                          #13
                          |o(
                          D_hippy postete:
                          "Wenn die Erläuterungen im Elster nicht ausreichen, wo bekommt man verbindliche Erläuterungen der Begriffe ? "

                          Kommentar


                            #14
                            Die Erläuterungen in Mein Elster sind aber die selben wie in der Papiersteuererklärung, also nicht elsterspezifisch. Daher stimme ich Beamtenschweiß völlig zu.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Für die Onlineversion erwartet man vielleicht ein bißchen mehr. Es wäre z.B. eine große Erleichterung, wenn man links hätte.

                              Für den Laien ist es so nicht gut lesbar.

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