Ich installiere auf meinem Eigenheim zur Zeit eine Photovoltaikanlage (PVA). Die Anlage wird nicht gewerblich genutzt. Die Fertigstellung und Abrechnung erfolgt erst in 2023. Die Leistung ist ab 2023 mehrwertsteuerbefreit. Berechnet der Unternehmer in diesem Fall eine Mehrwertsteuer, welche ich anschließend über das Finanzamt zurück fordern kann oder darf auf der Rechnung des Unternehmers die Mehrwertsteuer gar nicht erst ausgewiesen werden?
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Keine Ankündigung bisher.
Mehrwertsteuer PVA
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Zitat von BerndE Beitrag anzeigenDie Leistung ist ab 2023 mehrwertsteuerbefreit
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Wenn das Jahressteuergesetz 2022 so verabschiedet wird, wie eingebracht und deine Photovoltaikanlage erst nach dem 31.12.2022
fertiggestellt wird, darf der Unternehmer 0% Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen und die 2022 auf etwaige Abschlagsrechnungen
erhobene Umsatzsteuer verrechnen bzw gutschreiben. Mit der elektronischen Steuererklärung hat die Frage aber nichts zu tun.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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