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Kinderfreibetrag in Steuererklärung

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    Kinderfreibetrag in Steuererklärung

    Nach meiner Auffassung entweder Kindergeld ausgezahlt oder Freibetrag abgezogen werden darf, d.h. verstehe ich folgende Berechnung von FA nicht.

    Steuerpflichtige Einkommen nach Splittigtarif 67.951 € (Steuerjahr 2021)

    Steuersatz nach FA Berechnung 13.489 €, Soli 0 €

    Steuersatz nach bmf-steuerrechner.de 12.660 €


    Kindergeld nur Jan.März bezogen = 807 €

    Nichtsdestotrotz ist für Steuererklärung Kinderfreibetrag in Höhe von 8.388 € in vollem Umfang zu berücksichtigen.

    Nach günstige Rechnung ergibt sich 67.951 - 8388 = 59.563 €

    Unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrages 59.563 € nach bmf-steuerrechner.de ist die Steuer in Höhe vom 10.048 € fällig + Rückforderung des Kindergeldes in Höhe von 807 € = 11.478 €

    Also es ist günstig und damit zu berechnen.

    Oder ist ein Denkfehler in meine Berechnung eingeschlichen?



    #2
    Relevant ist der Kindergeldanspruch, nicht, wer es bezogen hat.
    Entweder es bestand ganzjährig Anspruch auf Kindergeld und -freibetrag, dann ist nicht nur das Kindergeld Jan-März gegenzurechnen, oder der Anspruch bestand tatsächlich nur Jan-März, dann ist aber der Freibetrag zu kürzen.

    Kommentar


      #3
      Hm, interessant. Welche Quelle gibt es für die Freibetrag-Kürzung auf 3 Monaten?
      (Kindergeldbezug in Jahr 2021 nur 3 Mon.)

      In der Berechnung auf Soli wurde auch vollen Jahresbetrag angewendet.


      Warum unterscheiden sich die Steuerberechnung vom FA und die Website des Ministeriums?



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        #4
        Hm, interessant. Welche Quelle gibt es für die Freibetrag-Kürzung auf 3 Monaten?
        Siehe § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32.html


        In der Berechnung auf Soli wurde auch vollen Jahresbetrag angewendet.
        Da wird immer mit dem vollen Jahresbetrag gerechnet, das ist gesetzlich so geregelt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke,

          es bleibt nur zu klären, ob die Berechnung das FA korrekt ist.
          Ob ein Einspruch sich lohnt, oder kann man den sparen?

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            #6
            Das sagt Dir Dein steuerlicher Berater.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar


              #7
              Zitat von yaqwsx Beitrag anzeigen
              es bleibt nur zu klären, ob die Berechnung das FA korrekt ist.
              Wurden bei der Berechnung des Steuersatzes die Regelungen des Progressionsvorbehalts angewendet? Was sagt eigentich die Vorausberechnung von Mein Elster bzw. des verwendeten Programms?

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                #8
                Zitat von multi Beitrag anzeigen

                Wurden bei der Berechnung des Steuersatzes die Regelungen des Progressionsvorbehalts angewendet? Was sagt eigentich die Vorausberechnung von Mein Elster bzw. des verwendeten Programms?
                Ja in Bescheid steht, dass es berücksichtig wurde.
                Vorausberechnung von Elster 10.786 €

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