Nach meiner Auffassung entweder Kindergeld ausgezahlt oder Freibetrag abgezogen werden darf, d.h. verstehe ich folgende Berechnung von FA nicht.
Steuerpflichtige Einkommen nach Splittigtarif 67.951 € (Steuerjahr 2021)
Steuersatz nach FA Berechnung 13.489 €, Soli 0 €
Steuersatz nach bmf-steuerrechner.de 12.660 €
Kindergeld nur Jan.März bezogen = 807 €
Nichtsdestotrotz ist für Steuererklärung Kinderfreibetrag in Höhe von 8.388 € in vollem Umfang zu berücksichtigen.
Nach günstige Rechnung ergibt sich 67.951 - 8388 = 59.563 €
Unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrages 59.563 € nach bmf-steuerrechner.de ist die Steuer in Höhe vom 10.048 € fällig + Rückforderung des Kindergeldes in Höhe von 807 € = 11.478 €
Also es ist günstig und damit zu berechnen.
Oder ist ein Denkfehler in meine Berechnung eingeschlichen?
Steuerpflichtige Einkommen nach Splittigtarif 67.951 € (Steuerjahr 2021)
Steuersatz nach FA Berechnung 13.489 €, Soli 0 €
Steuersatz nach bmf-steuerrechner.de 12.660 €
Kindergeld nur Jan.März bezogen = 807 €
Nichtsdestotrotz ist für Steuererklärung Kinderfreibetrag in Höhe von 8.388 € in vollem Umfang zu berücksichtigen.
Nach günstige Rechnung ergibt sich 67.951 - 8388 = 59.563 €
Unter Berücksichtigung des Kinderfreibetrages 59.563 € nach bmf-steuerrechner.de ist die Steuer in Höhe vom 10.048 € fällig + Rückforderung des Kindergeldes in Höhe von 807 € = 11.478 €
Also es ist günstig und damit zu berechnen.
Oder ist ein Denkfehler in meine Berechnung eingeschlichen?
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