Hallo liebes Forum,
mein Gewerbe ruht offiziell. Ich muss daher ja eine Nullmeldung abgeben. Meine Mutter ist der Meinung, dass ich sowohl eine Umsatzsteuererklärung, eine Einnahmenüberschussrechnung UND eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, in welcher ich auch meine nichtselbstständigen Einnahmen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angeben muss.
Ohne das Nebengewerbe müsste ich definitiv keine Einkommenssteuererklärung abgeben. Wie sieht es nun aber in meinem Fall aus, hat meine Mutter recht?
Liebe Grüße
Fragehamster
mein Gewerbe ruht offiziell. Ich muss daher ja eine Nullmeldung abgeben. Meine Mutter ist der Meinung, dass ich sowohl eine Umsatzsteuererklärung, eine Einnahmenüberschussrechnung UND eine Einkommenssteuererklärung abgeben muss, in welcher ich auch meine nichtselbstständigen Einnahmen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung angeben muss.
Ohne das Nebengewerbe müsste ich definitiv keine Einkommenssteuererklärung abgeben. Wie sieht es nun aber in meinem Fall aus, hat meine Mutter recht?
Liebe Grüße
Fragehamster
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