https://finanzamt.hessen.de/grundste...rundsteuer-faq
Wenn Ihnen nach der Erklärungsabgabe ein Fehler auffällt, können Sie einfach eine neue Erklärung unter demselben Aktenzeichen abgeben. Durch die Funktion der "Datenübernahme" sparen Sie Arbeit und Zeit, denn alle Daten aus Ihrer ersten Erklärung werden automatisch in das neue Formular übernommen. Die übernommenen Angaben können Sie im nächsten Schritt korrigieren und ergänzen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei der korrigierten Erklärung auf dem Hauptvordruck (HGrSt 1) unter dem Punkt "4 - Ergänzende Angaben zur Erklärung" zu vermerken, dass es sich bei der Erklärung um eine Korrektur handelt und welchen Punkt Sie korrigiert haben. Dies erleichtert den Bearbeiterinnen und Bearbeitern im Finanzamt die Bearbeitung Ihrer Erklärung.
Wenn Sie den Fehler erst bemerken, nachdem Sie bereits einen Bescheid über den Grundsteuermessbetrag erhalten haben, sollten Sie gegen diesen Bescheid Einspruch beim Finanzamt einlegen.
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer: Korrektur meiner übermittelten Daten im Nachhinein
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenDas würde ich jetzt nicht unterschreiben. Es wird wohl zum Teil so praktiziert, .....
Die werden ausgesteuert und müssen personell bearbeitet werden, da sieht der Bearbeiter die Änderungen in der zweiten Erklärung und hat mir den korrekten Bescheid erstellt.
Natürlich wird man das nicht publizieren, weil man hofft eine hohe Durchlaufquote zu haben.
Tschüß
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Zitat von pencil Beitrag anzeigenIhnen
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Eine zweite Erklärung hinterherschicken funktioniert auch nicht, das Finanzamt besarbeitet nur die erste.
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Hallo pencil,
im übermittelten Formular sind keine Änderungen möglich. Eine zweite Erklärung hinterherschicken funktioniert auch nicht, das Finanzamt besarbeitet nur die erste.
Du kannst deinem Finanzamt eine Mail schicken und reinschreiben, was du falsch eingetragen hast.
Tschüß
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Grundsteuer: Korrektur meiner übermittelten Daten im Nachhinein
Guten Morgen
wir haben Ihnen am 13. Oktober 2022 per Elster unsere Grundsteuererklärung eingereicht. Hier haben wir angegeben, dass unser Haus im Jahr 1995 Kernsaniert wurde. Das stimmt so leider nicht, es wurden lediglich viele Arbeiten vorgenommen.
Wie kann ich das nun korrigieren?
Danke und viele Grüße!Stichworte: -
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