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    PS Weitere Fragen zum Eintrag von Einkünften aus Tätigkeit im Impfzentrum

    Hallo Charlie24, besten Dank nochmals für die bisher erteilten Auskünfte.
    Es sind letzten Endes doch noch einige Fragen aufgetaucht:

    Zu Anlage S
    Es handelt sich um Einkünfte als Impfarzt im Impfzentrum (im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns).

    Ich nehme an, meine Einkünfte sind zuerst als "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" in Zeile 4 "WXYZ EUR" einzutragen, ist das richtig?

    Dann würde ich unter 3- "Sonstiges" in Z 45 die Einkünfte "WXYZ EUR" nochmal? eintragen, ist das richtig?
    Um in Z 46 weiter einzutragen, da es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit (!) handelt:
    Tätigkeit "Impfarzt im Impfzentrum"
    Gesamtbetrag "WXYZ EUR" nochmals ist das richtig?
    "davon als steuerfrei behandelt" 3000 EUR (Abzug der sogenannten Übungsleiterpauschale), ist das richtig?
    Wobei mir dann nicht klar ist, was ich in die nächste Zeile immer noch Z 46 eintrage "Rest enthalten in Zeile(n)" ..... ?
    Weiter meine ich an anderer Stelle gelesen zu haben, man könne für solche freiberuflichen und nebenberuflichen Tätigkeiten einen festen prozentualen Pauschbetrag als eine Art Betriebskosten ansetzen. Wie und wo kann ich dies geltend machen?
    Beste Grüße!

    #2
    Dann würde ich unter 3- "Sonstiges" in Z 45 die Einkünfte "WXYZ EUR" nochmal? eintragen, ist das richtig?
    Nein, in Zeile 45 der Anlage S ist da nichts einzutragen. In Zeile 46 gibt man neben der Tätigkeit den Gesamtgewinn an, davon darf man 3.000,00 €

    als steuerfrei behandeln, der Rest gehört in die Zeile 4 der Anlage S und diese Zeilennummer gibt man in Zeile 46 auch an.

    Wenn der Gesamtgewinn aus der Nebentätigkeit als Impfarzt über 3.000,00 liegt, muss außerdem eine EÜR erstellt werden. Dort sind auch

    die Betriebsausgaben zu erklären. Eine Betriebsausgabenpauschale gibt es m. W. für diese Tätigkeit nicht. Siehe die Hilfe zu Zeile 23 der EÜR.

    In der EÜR müssen die steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG dann in Zeile 91 abgezogen werden. Falls dafür Betriebsausgaben

    geltend gemacht wurden, müssen die in Zeile 94 der EÜR wieder hinzugerechnet werden. Eigentlich dürften nur Fahrtkosten und eventuell

    noch Verpflegungsmehraufwand angefallen sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank, wie immer, Charlie, für die prompte und vor allem hilfreiche Antwort resp. Anleitung! Damit hoffe ich jetzt klarzukommen. Viele Grüße aus Bayern.

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        #4
        In der Anlage EÜR wird mir abschließend noch als Fehler angezeigt, in ZZ 125 und 126 fehlen die Einträge zu "Entnahmen/Einlagen einschl. Sach-, Leistungs- und Nutzungsentnahmen/-einlagen".
        Ich kann damit zunächst nichts anfangen. Wäre da beide Male einfach jeweils 0,00 einzutragen? Oder entgeht mir da etwas Wichtiges? Viele Grüße.

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          #5
          Wäre da beide Male einfach jeweils 0,00 einzutragen?
          0,00- Werte werden dort akzeptiert und bei den Einlagen ist das in deinem Fall sicher auch richtig. Bei den Entnahmen würde ich den Gewinn

          eintragen. Diese freiberufliche Nebentätigkeit ist ja zeitlich begrenzt, so dass es keinen Grund gibt, den Gewinn im "Unternehmen" zu belassen.

          Steuerliche Auswirkungen hat das ja nicht, es sind aber Pflichtfelder.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Jetzt macht das für mich erstmal Sinn und ich ahne , was überhaupt gemeint ist. Danke.

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