Hallo Charlie24, besten Dank nochmals für die bisher erteilten Auskünfte.
Es sind letzten Endes doch noch einige Fragen aufgetaucht:
Zu Anlage S
Es handelt sich um Einkünfte als Impfarzt im Impfzentrum (im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns).
Ich nehme an, meine Einkünfte sind zuerst als "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" in Zeile 4 "WXYZ EUR" einzutragen, ist das richtig?
Dann würde ich unter 3- "Sonstiges" in Z 45 die Einkünfte "WXYZ EUR" nochmal? eintragen, ist das richtig?
Um in Z 46 weiter einzutragen, da es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit (!) handelt:
Tätigkeit "Impfarzt im Impfzentrum"
Gesamtbetrag "WXYZ EUR" nochmals ist das richtig?
"davon als steuerfrei behandelt" 3000 EUR (Abzug der sogenannten Übungsleiterpauschale), ist das richtig?
Wobei mir dann nicht klar ist, was ich in die nächste Zeile immer noch Z 46 eintrage "Rest enthalten in Zeile(n)" ..... ?
Weiter meine ich an anderer Stelle gelesen zu haben, man könne für solche freiberuflichen und nebenberuflichen Tätigkeiten einen festen prozentualen Pauschbetrag als eine Art Betriebskosten ansetzen. Wie und wo kann ich dies geltend machen?
Beste Grüße!
Es sind letzten Endes doch noch einige Fragen aufgetaucht:
Zu Anlage S
Es handelt sich um Einkünfte als Impfarzt im Impfzentrum (im Auftrag der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns).
Ich nehme an, meine Einkünfte sind zuerst als "Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit" in Zeile 4 "WXYZ EUR" einzutragen, ist das richtig?
Dann würde ich unter 3- "Sonstiges" in Z 45 die Einkünfte "WXYZ EUR" nochmal? eintragen, ist das richtig?
Um in Z 46 weiter einzutragen, da es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit (!) handelt:
Tätigkeit "Impfarzt im Impfzentrum"
Gesamtbetrag "WXYZ EUR" nochmals ist das richtig?
"davon als steuerfrei behandelt" 3000 EUR (Abzug der sogenannten Übungsleiterpauschale), ist das richtig?
Wobei mir dann nicht klar ist, was ich in die nächste Zeile immer noch Z 46 eintrage "Rest enthalten in Zeile(n)" ..... ?
Weiter meine ich an anderer Stelle gelesen zu haben, man könne für solche freiberuflichen und nebenberuflichen Tätigkeiten einen festen prozentualen Pauschbetrag als eine Art Betriebskosten ansetzen. Wie und wo kann ich dies geltend machen?
Beste Grüße!
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