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Verlustvortrag und Steuerfreibetrag

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    Verlustvortrag und Steuerfreibetrag

    Hallo zusammen,
    ich für ca.1Jahr eine Zweitausbildung gemacht (Nov 19 - Okt 20) für die ich ja dann einen Verlustvortrag geltend machen könnte.
    Zum 01.12.20 habe ich dann einen Vollzeitjob begonnen. Im Jahr 2020 komme ich damit auf einen Bruttoarbeitslohn von ca. 3000 Euro. Wenn ich das richtig verstanden habe bin ich damit unter dem Steuerfreibetrag und müsste die gesamte Lohnsteuer zurückerstattet bekommen, oder?
    Auch ergab meine Recherche, dass der Verlustvortrag dann trotzdem mit der Abrechnung von Dez. 20 verrechnet werden würde. Stimmt das?
    Damit etwas vom Verlustvortrag ins Jahr 2021 mitgenommen wird müsste dieser also höher als 3000 Euro sein, oder? Das wiederum ist bei einem Master im Inland vermutlich eher unwahrscheinlich, oder?
    Schlussfolgere ich also richtig, dass ich mir eigentlich gar nicht die Mühe machen muss den Verlustvortag für die Jahre 2019 und 2020 berechnen zu lassen?
    Oder übersehe ich irgendwas?
    Viele Grüße,
    Katja

    #2
    Fünf mal Ja.

    (Jetzt mal ohne einen evtl. Verlust aus 2019 zu berücksichtigen.)

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      #3
      @ L. E. Fant: vielen Dank für die Antwort. Zwar schade aber dann kann ich mir zumindest die Arbeit sparen. Mit dem Verlust aus 2019 meinst du, dass es sich nur lohnen würde wenn ich 2019 über dem Steuerfreibetrag war und es dann für das Jahr 2019 angerechnet werden könnte?
      Viele Grüße

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        #4
        Nein, ich meinte, dass evtl. 2019 schon ein Verlust entstanden sein könnte, aus dem sich nach Vortrag nach 2020 noch ein verbleibender Verlust für 2021 ergibt.

        Grundsätzlich werden Verluste natürlich erstmal zurück- statt vorgetragen.

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          #5
          Damit etwas vom Verlustvortrag ins Jahr 2021 mitgenommen wird müsste dieser also höher als 3000 Euro sein, oder? Das wiederum ist bei einem Master im Inland vermutlich eher unwahrscheinlich, oder?
          Welche Werbungskosten für diese Zweitausbildung entstanden sind, weißt nur du selbst. Die musst du überschlägig ermitteln, dann siehst du doch,

          ob es Sinn macht, für 2019 eine Steuererklärung abzugeben und die Aufwendungen in der Erklärung für 2020 geltend zu machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Auch ist die Frage, ob Du in 2019 überhaupt einen Verlust hattest, wenn Du die Zweitausbildung erst im November gestartet und vorher ganz normal Arbeitslohn bezogen hast.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              Hello
              Darf ich nochmal diesbezüglich eine Nachfrage stellen?
              Wenn ich jetzt mal etwas fiktiv überschlage hätte ich:
              2019: 700 Euro Einkommen und 500 Euro Webekosten
              2020: 3000 Euro Einkommen und inkl. des nach der Zweitausbildung stattgefunden berufl. bedingtem Umzugs ca. 2000 Euro Werbekosten

              Folglich wäre ich in 2019 und 2020 unter dem Freibetrag und die Werbekosten würden aber damit verrechnet und in das Jahr 2021 kann ich keinen Verlust vortragen lassen.
              Oder übersehe ich etwas?
              Viele Grüße,
              Katja

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                #8
                Das ist richtig, bei den Zahlen gab es weder 2019 noch 2020 einen Verlust.

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