Hallo zusammen,
ich für ca.1Jahr eine Zweitausbildung gemacht (Nov 19 - Okt 20) für die ich ja dann einen Verlustvortrag geltend machen könnte.
Zum 01.12.20 habe ich dann einen Vollzeitjob begonnen. Im Jahr 2020 komme ich damit auf einen Bruttoarbeitslohn von ca. 3000 Euro. Wenn ich das richtig verstanden habe bin ich damit unter dem Steuerfreibetrag und müsste die gesamte Lohnsteuer zurückerstattet bekommen, oder?
Auch ergab meine Recherche, dass der Verlustvortrag dann trotzdem mit der Abrechnung von Dez. 20 verrechnet werden würde. Stimmt das?
Damit etwas vom Verlustvortrag ins Jahr 2021 mitgenommen wird müsste dieser also höher als 3000 Euro sein, oder? Das wiederum ist bei einem Master im Inland vermutlich eher unwahrscheinlich, oder?
Schlussfolgere ich also richtig, dass ich mir eigentlich gar nicht die Mühe machen muss den Verlustvortag für die Jahre 2019 und 2020 berechnen zu lassen?
Oder übersehe ich irgendwas?
Viele Grüße,
Katja
ich für ca.1Jahr eine Zweitausbildung gemacht (Nov 19 - Okt 20) für die ich ja dann einen Verlustvortrag geltend machen könnte.
Zum 01.12.20 habe ich dann einen Vollzeitjob begonnen. Im Jahr 2020 komme ich damit auf einen Bruttoarbeitslohn von ca. 3000 Euro. Wenn ich das richtig verstanden habe bin ich damit unter dem Steuerfreibetrag und müsste die gesamte Lohnsteuer zurückerstattet bekommen, oder?
Auch ergab meine Recherche, dass der Verlustvortrag dann trotzdem mit der Abrechnung von Dez. 20 verrechnet werden würde. Stimmt das?
Damit etwas vom Verlustvortrag ins Jahr 2021 mitgenommen wird müsste dieser also höher als 3000 Euro sein, oder? Das wiederum ist bei einem Master im Inland vermutlich eher unwahrscheinlich, oder?
Schlussfolgere ich also richtig, dass ich mir eigentlich gar nicht die Mühe machen muss den Verlustvortag für die Jahre 2019 und 2020 berechnen zu lassen?
Oder übersehe ich irgendwas?
Viele Grüße,
Katja
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