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Steuererklärung -Gemeinsam erworbenes Wohneigentum zur Vermietung (nicht verheiratet)

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    Steuererklärung -Gemeinsam erworbenes Wohneigentum zur Vermietung (nicht verheiratet)

    Hallo,

    meine Freundin und ich haben im Jahr 2021 eine Eigentumswohnung in NRW gekauft. Nun möchte ich die Steuererklärung für das Jahr 2021 anfertigen und habe dazu einige Verständnisfragen.


    Die Situation
    • Kauf einer Eigentumswohnung in NRW
    • Zweck des Kaufs ist Vermietung
    • Kaufvertrag notariell beurkundet in 2021
    • Wir waren zu dem Zeitpunkt nicht verheiratet
    • Wir stehen zu jeweils 1/2 im Grundbuch
    • Baufertigstellung 03.2022
    A) Allgemeine Verständnisfragen

    Ist mein Verstädnis korrekt, dass folgendes auf uns zutrifft:
    1. Wir sind eine Bruchteilsgemeinschaft
    2. Wir sind keine Gesamthandsgemeinschaft (GbR, Erbengemeinschaft)
    3. Eine Gesamthandsgemeinschaft wird in Elster auch Grundstücksgemeinschaft genannt und bezeichnet dasselbe
    B) Fragen zu Erklärung der Steuer über Elster

    Ist mein Verständnis korrekt, dass wir folgendermaßen vorgehen müssen:
    1. Abgabe des Formulars Gesonderte und einheitliche Festestellung (ESt 1 B) 2021 (das Feststellungsverfahren)
      1. Mit Anlage FB
      2. Mit Anlage V
    2. Warten auf den Feststellungsbescheid des Finanzamtes
    3. Abgabe der jeweiligen privaten Steuererklärungen der Eigentümer
      1. Mit Anlage V (< hier fließt jeweils das anteilige Ergebnis des Feststellungsbescheids ein)

    Bonusfrage:

    Müssen wir eine Grundsteuererklärung (Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts) für die oben genannte Eigentumswohnung beim Finanzamt abgeben obwohl die Baufertigstellung erst im März 2023 sein wird und die Wohnung noch nicht vollständig an uns übergeben worden ist?

    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.
    Zuletzt geändert von 23hh; 04.12.2022, 13:51. Grund: Klare Formulierung

    #2
    Bei der Einkommensteuererklärung wird beim Thema Grundstücksgemeinschaft nicht so genau zwischen Bruchteils- und Gesamthandsgemeinschaften

    differenziert, das siehst du richtig. Was wollt ihr für 2021 in der ESt 1 B erklären ? Im Wesentlichen können das ja nur Finanzierungskosten sein.

    Auf den Feststellungsbescheid des Finanzamts muss man nicht warten, man kann seinen Anteil an den Werbungskosten doch selbst berechnen.

    Ob ihr eine Grundsteuererklärung auf den 01.01.2022 abgeben müsst, hängt vom Grundbuchstand am Stichtag ab. Gleich, ob die Wohnung jetzt

    in 03.2022 fertiggestellt wurde oder erst im März 2023 fertiggestellt wird, am 01.01.2022 gilt das Grundstück nicht als bebaut.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24, vielen Dank für die schnelle Antwort. Das ist eine gute Frage! Angefallen sind in Jahr 2021 die folgenden Kosten:

      2021 Anschaffungs- und Herstellungskosten
      • Teilzahlungen Kaufpreis (nach Fertigstellung eines Bauabschnitts)
      • Fahrtkosten vor Kauf
      • Grunderwerbsteuer
      • Kosten Amtsgericht
      • Notarkosten für die Beurkundung
      2021 Werbungskosten
      • Zinskosten Sparkasse
      • Fahrtkosten nach Kauf (Bemusterung etc)
      Deute ich deine Rückfrage richtig, dass ich in der Gesonderte und einheitliche Festestellung (ESt 1 B) die ich für das Jahr 2021anfertigen würde nur die oben aufgeführten Werbungskosten ansetzen kann?

      Ist es richtig, dass wir die Anschaffungs- und Herstellungskosten erst nach Baufertigstellung (03.2023) und demnach mit der Steuererklärung für das Jahr 2023 steuerlich geltend machen können?

      Thema: Grundsteuererklärung

      Verstehe, demnach muss derjenige eine Grundsteuererklärung abgeben, der zum Stichtag 01.01.2022 per Grundbuchstand Besitzer des Grundstücks gewesen ist. Da unser Notartermin erst Ende März 2021 gewesen ist waren zum 01.01.2022 nicht wir sondern noch der Projektentwickler Eigentümer des Grundstücks. Dieser ist damit verpflichtet die Grundsteuererklärung abzugeben, korrekt?
      Zuletzt geändert von 23hh; 04.12.2022, 14:51. Grund: Klare Formulierung

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        #4
        Ich sehe jetzt nur Zinskosten Sparkasse. Notar- und Grundbuchkosten für eine Grundschuldbestellung. würden ebenfalls zu

        den Finanzierungskosten rechnen. Fahrtkosten für die Bemusterung gehören m. E. zu den Anschaffungskosten.

        Die Gebäude-AfA kann erst ab Fertigstellung geltend gemacht werden, das ist richtig.

        Die Grundsteuererklärung für das Baugrundstück gibt noch der bisherige Eigentümer ab, das sehe ich auch so.

        Maßgeblich ist der wirtschaftliche Eigentumsübergang.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Hallo Charlie24, super vielen Dank für deine Hilfe!

          Ich erstelle demnach eine Gesonderte und einheitliche Feststellung (ESt 1 B) und führe dort alle Werbungskosten auf, die in 2021 angefallen sind:
          • Fahrtkosten zur Sparkasse für Vertragsunterzeichnung
          • Zinskosten Sparkasse
          • Kosten der Grundschuldbestellung
            • Notarkosten - Beurkundung Grundschuld
            • Amtsgericht - Eintragung Grundpfandrecht
          Unsere Fragen dazu:
          • Reichen wir die Gesonderte und einheitliche Feststellung einfach mit einem der beiden privaten Elster-Accounts ein (oder erstellen wir dafür einen neuen Account)?
          • Wir haben über die Sparkasse einen Teilkredit über die KfW erhalten; ein Teil der Vereinbarung ist ein Tilgungszuschuss der nach Baufertigstellung ausgezahlt wird, da das Haus nach KfW 55 Standard gebaut wird:
            • Tragen wir den Tilgungszuschuss bereits jetzt noch vor Baufertigstellung in das Feld: 9 - 2021 vereinnahmte oder bewilligte Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln zu den Anschaffungs- / Herstellungskosten der Anlage V ein, oder erst nachdem der Tilgungszuschuss ausgezahlt wurde (2023)?
          • Die Anlage FE1 scheint bei der Bearbeitung automatisch hinzugefügt worden zu sein (ausgewählt hatte ich Hauptvordruck, Anlage FB und Anlage V):
            • Hier habe ich für 4 - Einkunftsart: Vermietung und Verpachtung eine 0,00€ eingetragen, da ja noch keine Miteinahmen erzielt werden, richtig?
          Vielen Dank im Voraus!

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            #6
            Ein neues Konto bei Mein ELSTER ist nicht erforderlich, die ESt 1 B kann über das vorhandene Konto eines Beteiligten eingereicht werden.

            Der Tilgungszuschuss ist erst bei der Auszahlung relevant, es gilt das Zu-und Abflussprinzip.

            Nein.in der FE 1 müsst ihr die "Verluste" (das sind die Finanzierungskosten aus 2021 bzw. der Wert aus Zeile 24 der Anlage V) angeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Vielen Dank Charlie24! Die Gesonderte und einheitliche Feststellung ist abgeschlossen und erfolgreich abgeschickt!

              Im letzten Schritt möchten wir die beiden privaten Steuererklärungen für 2021 anfertigen und die über die Feststellung ermittelten Werbungskosten anteilig zu jeweils 1/2 übernehmen. Dazu habe ich der ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2021 die Anlage V hinzugefügt.

              Unsere Fragen dazu:
              • Die private Einkommenssteuererklärung als Folgebescheid können wir bereits abgeben ohne auf das "Ergebnis" des Feststellungsbescheids (Ges.und.einh.Fest.) warten zu müssen, stimmt's?
              • Füllen wir in der privaten Anlage V noch einmal alle Felder aus, die wir auch in der Anlage V der Gesonderten und einheitlichen Feststellung ausgefüllt haben und tippen dann jeweils den halben Wert ein oder gibt es in der privaten Anlage V irgendwo die Möglichkeit an einer einzigen Stelle das "halbe Ergebnis" einzutragen ohne noch einmal alle Details aufführen zu müssen?

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                #8
                1. ja
                2. nein- Ihr tragt bei Anteile an Grundstücksgemeinschaften nur den halben Verlust ein. Jeweils eine Zahl. Und halt die GG benennen.

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                  #9
                  Ihr tragt bei Anteile an Grundstücksgemeinschaften nur den halben Verlust ein
                  Zu finden ist das unter 2 - Anteile an Einkünften. Unter 1 - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung darf nichts eingetragen werden !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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