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Verrechnung Meisterkursgebühren mit Aufstiegs-Bafög-Zuschuss aus nächstem Jahr

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    Verrechnung Meisterkursgebühren mit Aufstiegs-Bafög-Zuschuss aus nächstem Jahr

    Wird in Anlage N unter Fortbildungskosten ein Aufstiegs-Bafög-Zuschuss auch dann mit im relevanten Jahr gezahlten Meisterkursgebühren verrechnet, wenn der Zuschuss erst im Folgejahr überwiesen wurde (und somit nicht in dem Jahr, für das die Steuererklärung abgegeben wird)?

    #2
    Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht, nichts zu tun. Deshalb nur ganz kurz:

    M. E. ist das ein Fall von § 3c Abs. 1 EStG.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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