Wird in Anlage N unter Fortbildungskosten ein Aufstiegs-Bafög-Zuschuss auch dann mit im relevanten Jahr gezahlten Meisterkursgebühren verrechnet, wenn der Zuschuss erst im Folgejahr überwiesen wurde (und somit nicht in dem Jahr, für das die Steuererklärung abgegeben wird)?
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Keine Ankündigung bisher.
Verrechnung Meisterkursgebühren mit Aufstiegs-Bafög-Zuschuss aus nächstem Jahr
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Die Frage hat mit der elektronischen Steuererklärung, um die es in diesem Forum geht, nichts zu tun. Deshalb nur ganz kurz:
M. E. ist das ein Fall von § 3c Abs. 1 EStG.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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