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Deutschlandstipendium steuerfrei- trotzdem in der Lohnsteuererklärung angeben?

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    Deutschlandstipendium steuerfrei- trotzdem in der Lohnsteuererklärung angeben?

    Hallo,

    meine Frage ist etwas speziell, aber vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid:
    Ich beziehe seit letztem Jahr ein Deutschlandstipendium, das steuerfrei ist. Muss ich das dennoch in der Steuererklärung angeben? Hintergrund meiner Frage ist: Ich gebe in meiner Steuererklärung verschiedene studienbedingte Kosten an, z. B. Studiengebühren, häusliches Studierzimmer, Fachliteratur.. wird das dann von den beantragten Werbungskosten abgezogen?

    Vielen Dank im Voraus
    steuer-fee

    #2
    Grundsätzlich gilt § 3c Abs. 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3c.html

    Ob ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, musst du selbst beurteilen.

    Das Stipendium selbst muss nicht erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie,
      ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht definitiv nicht. Die Mittel sind zur freien Verwendung bzw. nicht zweckgebunden. Ich habe trotzdem Angst, etwas falsch zu machen.

      Kommentar

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