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Deutschlandstipendium steuerfrei- trotzdem in der Lohnsteuererklärung angeben?

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    Deutschlandstipendium steuerfrei- trotzdem in der Lohnsteuererklärung angeben?

    Hallo,

    meine Frage ist etwas speziell, aber vielleicht weiß hier ja jemand Bescheid:
    Ich beziehe seit letztem Jahr ein Deutschlandstipendium, das steuerfrei ist. Muss ich das dennoch in der Steuererklärung angeben? Hintergrund meiner Frage ist: Ich gebe in meiner Steuererklärung verschiedene studienbedingte Kosten an, z. B. Studiengebühren, häusliches Studierzimmer, Fachliteratur.. wird das dann von den beantragten Werbungskosten abgezogen?

    Vielen Dank im Voraus
    steuer-fee

    #2
    Grundsätzlich gilt § 3c Abs. 1 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3c.html

    Ob ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht, musst du selbst beurteilen.

    Das Stipendium selbst muss nicht erklärt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie,
      ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht definitiv nicht. Die Mittel sind zur freien Verwendung bzw. nicht zweckgebunden. Ich habe trotzdem Angst, etwas falsch zu machen.

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        #4
        Hallo!

        Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mitteilen könnten, wie sich Ihr Fall letztlich entwickelt hat. Sollte man die Fortbildungskosten/Werbungskosten von dem Deutschlandstipendium abziehen, obwohl dieses Stipendium für Lebenshaltungskosten wie Miete/Essen verwendet wurde?

        Danke sehr für die Antwort und viele Grüsse
        Steuerfrischling

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          #5
          Du beziehst dich auf einen Thread von Januar 2023. Ob steuer_fee84 deine Nachfrage noch liest, ist zumindest fraglich.
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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