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Umzugspauschale - bin ich berechtigt?

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    Umzugspauschale - bin ich berechtigt?

    Guten Tag zusammen,

    ich habe eine Frage zur Umzugspauschale bei der Steuererklärung. Ich bin im März 2022 umgezogen und möchte wissen, ob ich für den Umzug eine Pauschale beantragen kann. Laut den Finanzämtern wird ein Umzug als beruflich begründet angesehen, wenn ich z.B. durch den neuen Wohnort je Richtung mindestens eine halbe Stunde Fahrzeit einspare oder wenn ich den Arbeitgeber gewechselt habe. In meinem Fall hat sich die Anfahrtszeit zu meiner Hauptarbeitsstelle (vier Tage pro Woche) um 22 Minuten je Richtung verkürzt (laut Google Maps) und zu meinem Minijob um 35 Minuten (ein Tag pro Woche). Zählt das als "beruflich begründet"?

    Außerdem habe ich schon im September 2021 bei meiner Hauptarbeitsstelle begonnen und bin erst im März 2022 umgezogen. Gilt das noch als Umzug für Arbeitsgeberwechsel-/beginn? Muss ich das in der Steuererklärung für 2022 angeben? Muss ich das nachweisen?

    Ich würde mich sehr über eine Antwort und Tipps freuen. Vielen Dank im Voraus.
    Zuletzt geändert von rodi392; 07.01.2023, 01:17.

    #2
    Oft werden Minijobs pauschal besteuert. Dann ist kein Werbungskostenabzug daraus möglich.

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      #3
      Wenn du bereits im September bei dem AG angefangen hast und erst im März des Folgejahres umziehst wird das wohl eher kein beruflicher Zusammenhang sein.
      Das mit der halben Stunde ist nur ein Richtwert. Wenn du die berufliche Veranlassung ordentlich begründest wird es ggf. anerkannt.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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