Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zur Umzugspauschale bei der Steuererklärung. Ich bin im März 2022 umgezogen und möchte wissen, ob ich für den Umzug eine Pauschale beantragen kann. Laut den Finanzämtern wird ein Umzug als beruflich begründet angesehen, wenn ich z.B. durch den neuen Wohnort je Richtung mindestens eine halbe Stunde Fahrzeit einspare oder wenn ich den Arbeitgeber gewechselt habe. In meinem Fall hat sich die Anfahrtszeit zu meiner Hauptarbeitsstelle (vier Tage pro Woche) um 22 Minuten je Richtung verkürzt (laut Google Maps) und zu meinem Minijob um 35 Minuten (ein Tag pro Woche). Zählt das als "beruflich begründet"?
Außerdem habe ich schon im September 2021 bei meiner Hauptarbeitsstelle begonnen und bin erst im März 2022 umgezogen. Gilt das noch als Umzug für Arbeitsgeberwechsel-/beginn? Muss ich das in der Steuererklärung für 2022 angeben? Muss ich das nachweisen?
Ich würde mich sehr über eine Antwort und Tipps freuen. Vielen Dank im Voraus.
ich habe eine Frage zur Umzugspauschale bei der Steuererklärung. Ich bin im März 2022 umgezogen und möchte wissen, ob ich für den Umzug eine Pauschale beantragen kann. Laut den Finanzämtern wird ein Umzug als beruflich begründet angesehen, wenn ich z.B. durch den neuen Wohnort je Richtung mindestens eine halbe Stunde Fahrzeit einspare oder wenn ich den Arbeitgeber gewechselt habe. In meinem Fall hat sich die Anfahrtszeit zu meiner Hauptarbeitsstelle (vier Tage pro Woche) um 22 Minuten je Richtung verkürzt (laut Google Maps) und zu meinem Minijob um 35 Minuten (ein Tag pro Woche). Zählt das als "beruflich begründet"?
Außerdem habe ich schon im September 2021 bei meiner Hauptarbeitsstelle begonnen und bin erst im März 2022 umgezogen. Gilt das noch als Umzug für Arbeitsgeberwechsel-/beginn? Muss ich das in der Steuererklärung für 2022 angeben? Muss ich das nachweisen?
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