Vermietung - Anschaffungsdatum oder Baujahr ?

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  • Markus60
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2021
    • 13

    #1

    Vermietung - Anschaffungsdatum oder Baujahr ?

    Habe Frage zu "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" "Lage Grundstück" u.a. hier: Angeschafft am ...., Fertig gestellt am: .... gehört hier das Baujahr (1959) oder das Kaufdatum (1.1.22) eingetragen: Für kurze Rückantwort Danke. Mfg. Markus
    Zuletzt geändert von Charlie24; 08.01.2023, 16:45.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45941

    #2
    In der Regel ist dein Anschaffungsdatum maßgeblich, falls das Haus da schon wohnfertig war. Damit beginnt nämlich deine Gebäude-AfA.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45941

      #3
      Ich habe den Titel geändert, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Beamtenschweiß
        Erfahrener Benutzer
        • 10.04.2014
        • 3017

        #4
        Das Baujahr ist nur von Interresse wenn dieses vor dem 01.01.1925 lag, denn dann gibt es 2,5% AfA
        Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 09.01.2023, 12:26.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45941

          #5
          Das Baujahr ist nur von Interresse wenn dieses vor dem 01.01.1925 lag, denn dann gibt es 2,%% AfA
          Du wolltest 2,50 % schreiben.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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